RathausReport der Stadt Erlangen vom 06.August 2021
Umgestaltung der Oberen Karlstraße
Den vorhandenen Verkehrsraum angemessen verteilen – mit diesem Ziel beginnt die Stadtverwaltung in der kommenden Woche mit der Umgestaltung der Oberen Karlstraße. Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss im Rahmen des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans 2030, der eine Neuregelung des Parkens im östlichen Abschnitt der Oberen Karlstraße vorsieht. Dabei gilt es zum einen gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit und Mindestfahrbreiten für Rettungsfahrzeuge zu erfüllen und zum anderen die Attraktivität dieser wichtigen Wegeverbindung zu erhöhen.
Für einen ungehinderten Fußverkehr sind in den Regelwerken 2,5 Meter Gehwegbreite vorgesehen. In der Oberen Karlstraße bleibt auf den Gehwegen aufgrund von parkenden Autos deutlich weniger Platz, daher wird der Verkehrsraum neu aufgeteilt und das halbseitige Parken auf dem Gehweg (sog. Aufparken) auf der Südseite der Straße im Abschnitt zwischen Fahrstraße und Bohlenplatz aufgehoben. Auf der Nordseite wird, um den Lieferverkehr zu vereinfachen, eine Lieferzone zum Be- und Entladen eingerichtet. Das Parken bleibt künftig auf der Nordseite sowie im restlichen gekennzeichneten Bereich der Oberen Karlstraße möglich.
Neben der Neuregelung des Parkens auf der Nordseite werden zudem zeitweise zwei sogenannte „Parklets“ aufgestellt, die durch Sitzmöglichkeiten und Begrünung zum Verweilen einladen sollen. Dies erfolgt zunächst probeweise und kann nach einer Evaluation gegebenenfalls später angepasst werden. In Vorbereitung der Umgestaltung fand Anfang Juli eine Bürgerinformationsveranstaltung mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen sowie dem Stadtteilbeirat Innenstadt statt, bei der die Umgestaltung vorgestellt und vielfältige Anregungen aufgenommen wurden.
Informationen für Waffenbesitzer: Übergangsfristen bis 1. September
Bereits im Jahr 2020 wurde das Waffenrecht im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in einigen Bereichen geändert. Die darin vorgenommenen Rechtsänderungen haben entscheidende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des Waffenrechts, für die aktuell teilweise noch eine Übergangsfrist läuft. Darüber informierte jetzt die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.
Unter anderem hat der Gesetzgeber Salutwaffen ihren Ursprungswaffen rechtlich weitestgehend gleichgestellt, weshalb für sie nun entsprechende Erlaubnispflichten oder Verbote gelten. Bei Pfeilabschussgeräten handelt es sich nun um Schusswaffen gleichgestellte, tragbare Gegenstände, weshalb eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden muss. Sogenannte „große Magazine“, worunter Wechselmagazine mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und zehn Patronen für Langwaffen zu verstehen sind, wurden seit dem 1. September 2020 zu verbotenen Gegenständen erklärt. Gleiches gilt für die zugehörigen Magazingehäuse.
Alle Informationen zu Salutwaffen, Pfeilabschlussgeräten, der Verbotsregelung zu „großen Magazinen“ und wesentlichen Waffenteilen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/buergeramt. Nähere Auskünfte erteilen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Buchstabe A-K, Telefon 09131 86-1706; Buchstabe L-Z, Telefon 09131 86-2495).
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