Bayreuther Umweltamt informiert: Verbrennen pflanzlicher Abfälle – was ist erlaubt?
Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich das ganze Jahr über verboten. Hierauf macht das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth aufmerksam. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, werktags von 6 bis 18 Uhr verbrannt werden.
Dabei muss unbedingt verhindert werden, dass das Feuer über die Verbrennungsfläche hinaus übergreift. Gleiches gilt für sonstige Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, bereits brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (Telefon: 0921 / 25-1388) unter Angabe der Meldedaten des/der Verantwortlichen, des Brandortes und der Dauer des Brandes anzumelden, damit die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.
Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter davon ist eine Erlaubnis erforderlich. Sie muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10-12, 95447 Bayreuth, Telefon 0921 / 591-421, beantragt werden.
Neueste Kommentare