Burgebrach: Bayerische Gesetze – Neues Webradio darf vorerst nicht regional senden.
Burgebrach – Als Schildbürgerstreich erweisen sich bayerische Gesetze für das neue Webradio Antenne Steigerwald: bundesweit ja, regional nein!
„Aus dem Steigerwald, für den Steigerwald“ ist das Motto des frisch gestarteten Internetradios. Doch genau dieses „… für den Steigerwald“ verbietet bis Herbst das bayerische Mediengesetz.
„Für eine bundesweite Zielgruppe dürfen wir ohne Probleme senden, nicht aber ausschließlich für den Steigerwald“, sagt Roland Greger, Betreiber des Senders, und fügt hinzu: „Also nehmen wir den Rest der Bundesrepublik einfach in unsere einzigartig schöne Region mit auf. Herzlich willkommen, Deutschland!“
Nun bleibt die Frage, wie der Begriff „regional“ zu definieren ist. Roland Greger: „Wir haben zum Beispiel über die Puppendoktorin Ute Geier berichtet. Das war regional, aber sicherlich sind Hintergründe dieses heute aussterbenden Berufs auch in anderen Bundesländern interessant“. Ähnlich verhält es sich mit vielen weiteren Themen, zum Beispiel im Lifestyle Magazin des Senders, in dem es jüngst um den weltweit beliebten Frankenwein ging.
Bis Herbst muss Antenne Steigerwald nun allerdings Meldungen streichen, wie die bevorstehende Eröffnung eines großen, lokalen Edeka-Marktes. Noch in diesem Jahr steht eine Reform dieser bayerischen Gesetze an, die Antenne Steigerwald dann seine völlige Regionalität zurückgeben wird. Roland Greger: „Ihr lieben Deutschen, schaut auf den Steigerwald. Diese ländliche Region im Norden Bayerns ist immer eine Reise wert. Ihr lieben Steigerwälder, bleibt Antenne Steigerwald treu und begrüßt mit uns gemeinsam den Rest Deutschlands“.
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