RathausReport der Stadt Erlangen vom 30. Juli 2021

Mietobergrenze für energiesanierte Wohnungen erhöht

Bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und der Sozialhilfe, die in einer energiesanierten Wohnung wohnen oder in eine ziehen wollen, wird ab August eine bis zu 10 Prozent höhere Miete anerkannt, als bei nicht energiesanierten Wohnungen.

„Wohnraum energieeffizient zu sanieren, ist angesichts des fortschreitenden Klimawandels das Gebot der Stunde. Es ist gut, dass die Sanierungen voranschreiten. Mit der Erhöhung des Zuschlags wollen wir diese Wohnungen auch für Leistungsbeziehende leichter zugänglich machen“, erläutert Sozialreferent Dieter Rosner. Man gehe davon aus, dass Mehrkosten bei der Bruttokaltmiete zu einem gewissen Teil durch geringere Heizkosten kompensiert werden können. Heizkosten werden vom Jobcenter in der Regel in voller Höhe übernommen. Für Beratungen im Einzelfall stehen die jeweils zuständigen Sachbearbeitenden als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Zwei weitere Schwimmkurse für Kinder

Aufgrund der großen Nachfrage, konnten die Erlanger Stadtwerke gemeinsam mit dem Turnverein TV 1848 noch zwei kostenlose Schwimmkurse für Kinder von 5 bis 7 Jahren (Ziel: Seepferdchen) für die beiden letzten Ferienwochen auf den Weg bringen. Darüber informierte jetzt das städtische Amt für Sport und Gesundheitsförderung. Die Anmeldung ist über TV 1848 nötig. Die Kontaktdaten zur Anmeldung gibt es im Internet unter www.erlangen.de/schwimmkurse.

Mit Unterstützung der Stadt und des Stadtverbands der Erlanger Sportvereine bieten sechs Vereine – die Deutsche Lebensrettungsgesellschaften (DLRG) Erlangen und Dechsendorf, die Wasserwacht Erlangen, der Turnerbund 1888 Erlangen, der Turnverein 1848 sowie die SSG 1981 Erlangen – kostenlose Schwimmkurse nach ihren individuellen Kurskonzepten für Nichtschwimmern jeglichen Alters an.

Durch die Corona-Pandemie war es letztes und dieses Jahr kaum oder nur sehr vereinzelt möglich, Schwimmkurse zu initiieren. Rettungseinrichtungen wie die DLRG gehen von einem hohen Prozentsatz von Kindern unter zehn Jahren aus, die nicht oder nur ungenügend Schwimmen können. Auch die Erlanger Schulen melden zum Teil besorgniserregende Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die selbst in der 5. und 6. Jahrgangsstufe noch nicht schwimmen können. Dem soll dieses Programm entgegenwirken. Sportverband und Stadt bitten um Verständnis, dass es eine hohe Nachfrage und nur noch vereinzelt Kursplätze gibt.

Impfzentrum: Weitere „offene Impftage“ in der ersten Augustwoche

Das Impfzentrum Erlangen/Erlangen-Höchstadt bietet weitere „offene Impftage“ an, zu denen Bürgerinnen und Bürger ohne Termin und Voranmeldung erscheinen können. Mitzubringen ist lediglich ein Ausweisdokument, der Impfpass – falls vorhanden – und eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei 16- und 17-Jährigen.

An den offenen Impftagen werden auch Zweitimpfungen im Rahmen der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Abstände angeboten.In den Bayerischen Impfzentren kann sich jetzt jeder impfen lassen, egal wo er wohnt und egal welche Staatsbürgerschaft er hat.

Zur Auswahl stehen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna (Abstand zur Zweitimpfung drei bis sechs Wochen) sowie Johnson & Johnson (vollständiger Schutz nach einer Impfung). Es werden auch Bürgerinnen und Bürger geimpft, die nicht in Erlangen oder im Landkreis gemeldet sind. Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren werden nur in der Basis in der Erlanger Sedanstraße und nur in Begleitung eines Elternteils geimpft.

Termine:

  • Erlangen (Sedanstraße 1): Dienstag, 3. August, 13:30 bis 19:00 Uhr; Mittwoch, 4. August, 13:00 bis 19:00 Uhr, Freitag, 6. August, 10:00 bis 18:00 Uhr, Montag, 9. August, 9:00 bis 16:30 Uhr.
  • Herzogenaurach (Burgstaller Weg): Samstag, 7. August, 11:00 bis 17:00 Uhr.
  • Höchstadt/Aisch (Am Aischpark): Freitag, 6. August, 13:00 bis 17:00 Uhr.
  • Eckental (Pfarrgarten 1): Samstag, 7. August, 11:00 bis 17:00 Uhr.

Das Telefonteam des Impfzentrums (09131 86–6500) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 8:00 bis 14:00 Uhr. Für den Besuch im Impfzentrum ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Weitere Informationen im Internet unter www.erlangen.de/impfzentrum.

Alkoholverbot: Allgemeinverfügung verlängert bis 25. August

Das seit Anfang Juni bestehende Alkoholverbot auf Freizeitflächen und in der Innenstadt wird bis zum 25. August verlängert. Die Allgemeinverfügung dazu ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes vom 30. Juli abgedruckt (www.erlangen.de/das).

Den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend gilt ein Alkoholverbot (20:00 bis 6:00 Uhr) an der Schwabachanlage samt Freizeitanlage am Bürgermeistersteg, am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone (Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße, beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karlstraße, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße, endend Ecke Wasserturm-/Heuwaagstraße) und Katholischer Kirchenplatz. Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholverbot nicht.

Stadtkasse erinnert wieder an Zahlungstermine

Die Stadtkasse erinnert wieder an den Zahlungstermin für Gemeindesteuern und Hausabgaben am 15. August. Fällig werden an diesem Termin die sogenannten Grundstückslasten, also die Grundsteuer sowie die Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren für das dritte Quartal 2021. Außerdem sind für diesen Zeitraum die Gewerbesteuern entsprechend dem zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid sowie die Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Die Zahlung ist bis zum 15. August auf das Konto 31 bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen (IBAN: DE 79 7635 0000 0000 0000 31; BIC: BYLADEM1ERH) oder auf ein anderes Konto der Stadtkasse zu leisten. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen zu vermerken. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung durch die Stadtkasse. Wer künftig seine Zahlungen per Lastschriftverfahren abwickeln möchte, kann im Internet unter www.erlangen.de/sepa das Formular ausfüllen und an die Stadtkasse senden (Stadt Erlangen, Stadtkasse, 91051 Erlangen).

Membacher Weg gesperrt

Der Membacher Weg in Alterlangen muss zwischen der Geisberg- und der Schlehenstraße (Höhe Anwesen Nr. 43) bis voraussichtlich 31. Dezember gesperrt werden. Wie das städtische Referat für Planen und Bauen mitteilt, wird dort ein Baukran aufgestellt. Die Umleitung erfolgt über Lerchenbühl, Meisenweg, Sperlingstraße und umgekehrt. Fußgänger und Radfahrer können die Arbeitsstelle jedoch passieren.