Ober- und Mittelfranken: Gerichte können nun virtuell verhandeln – Videokonferenzanlagen angeschafft
Ziel erreicht: Alle 99 bayerischen Gerichte können virtuell verhandeln / 108 Videokonferenzanlagen angeschafft / Justizminister Eisenreich: „Videoverhandlungen sparen Reisekosten, reduzieren den Zeitaufwand und mindern das Infektionsrisiko“
Der Kläger in Hamburg, die Beklagte in München, die Richterin im Saal und alle drei auf einem Bildschirm: Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital geführt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli haben wir unser Ziel erreicht: Alle 99 bayerischen Gerichte haben Zugang zu einer Anlage.“ Insgesamt wurden 108 Videokonferenzanlagen beschafft. Auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns haben je eine Anlage. Justizminister Eisenreich: „Bei Dieselklagen, Erb- oder auch Mietstreitigkeiten: Videoverhandlungen sparen Anreisekosten, reduzieren den Zeitaufwand und mindern das Infektionsrisiko.“
Zum Ausbau der Video-Verhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf das Konferenz-Tool Microsoft Teams. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz inzwischen bayernweit freigegeben. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin in richterlicher Unabhängigkeit. Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle Prozessbeteiligten zustimmen.
Auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist bei allen bayerischen Gerichten abgeschlossen. Der Minister: „Auf das Jahr gerechnet werden derzeit 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht. Ich rechne mit einem weiteren Anstieg des virtuellen Datenvolumens. Denn ab 2022 sind insbesondere Rechtsanwälte verpflichtet, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen.“ Eisenreich abschließend: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran.“
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