Bayreuth/Coburg: Verfahren zwischen HWK und Coburger Handwerk offiziell eingestellt

Bayreuth. Nun ist es offiziell: Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verfahren des Coburger Handwerks gegen die Handwerkskammer für Oberfranken zum Erhalt des Verwaltungssitzes und Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) in Coburg eingestellt. Durch die am 21. Juni 2021 unterzeichnete Einigung zwischen beiden Parteien gilt die Klage als zurückgenommen, so dass – so das Gericht in seinem Beschluss – nach Paragraph 92 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Verfahren einzustellen sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, Matthias Graßmann, und HWK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer zeigen sich erleichtert über den jetzt zugestellten Beschluss. „Auch wenn es letztlich nur noch ein formaler Akt war – mit dem Schreiben des Verwaltungsgerichts können wir diese juristische Auseinandersetzung nun auch offiziell ad acta legen“, sagt Graßmann. „Damit haben alle Beteiligten nun auch die Rechtssicherheit, um in die weiteren Planungen
einsteigen zu können.“ Auch für Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer setzt der Beschluss des Verwaltungsgerichts den Schlusspunkt unter die Streitigkeiten mit dem Coburger Handwerk. „Jetzt besteht absolute Klarheit. Wir können nun auf Basis der getroffenen Vereinbarung die Planungen für die Kammer-Standorte in Oberfranken West, also für den Neubau eines BTZ in Bamberg und die Modernisierung und Anpassung des BTZ in Coburg, vorantreiben.“ Als nächster Schritt stehe noch im August ein
Gespräch mit der Stadt Bamberg an, bei dem es um das für den Neubau vorgesehene Grundstück gehe. „Unser gemeinsames Ziel ist, möglichst zügig die Entscheidungsgrundlagen für die Fördergeber zu erarbeiten, vor allem die detaillierte Raumplanung.“ Aufbauend darauf könne dann das Finanzierungskonzept erstellt werden, das alle mittel- und langfristig anstehenden Investitionen der Handwerkskammer umfasst.