Bamberg: Kaulbergfuß/Pfahlplätzchen – Pflasterarbeiten zur Verbreiterung des Gehweges

Verlängerung der Fußgängerzone am Pfahlplätzchen mit breiterer Einfahrtssituation für den Radverkehr vom 2. bis 20. August

Am kommenden Montag (02.08.2021) beginnen die Arbeiten zur Verlängerung der Fußgängerzone am Pfahlplätzchen bis zur Einfahrt Unterer Kaulberg 4. Mit der damit verbundenen Gehwegverbreiterung wird wie vom Stadtrat beschlossen eine bessere Einfahrtssituation für den Radverkehr und damit eine erhöhte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen. 

Das Pfahlplätzchen ist derzeit als Fußgängerzone mit „Rad frei“ ausgeschildert. Die Zufahrt für Radfahrende vom Kaulberg aus ist derzeit schwierig und führt immer wieder zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr. Wie die Bamberger Service Betriebe (BSB) mitteilen, wird im Zuge der Arbeiten auf einer Länge von etwa 25 Metern die nutzbare Breite für Radfahrer und Fußgänger von 2,50 auf 4,30 Meter nahezu verdoppelt. Die derzeit ausgewiesenen Nutzungen der drei dann aufgelösten Stellplätze werden in der nahen Umgebung ersetzt.

Aus gestalterischen Gründen wird eine Pflasterung analog der gegenüberliegenden Gehwegseite mit Granit-Kleinstein auf der gesamten Länge bis zur bestehenden Pflasterung auf Höhe des Anwesens Kaulberg Nr. 4 realisiert. Durch die Maßnahme wird eine sicherere Einfahrtssituation in das Pfahlplätzchen geschaffen, die ausreichend breit ist, um das bestehende Unfallrisiko zu minimieren. Die Verkehrsbehörde macht darauf aufmerksam, dass auch bei einer Fußgängerzone mit „Rad frei“ die Radfahrenden rechtlich gesehen gewissermaßen Gäste sind und die gemeinsame Fläche maximal in Schrittgeschwindigkeit mitbenutzen dürfen. Falls erforderlich, müssen Radlerinnen und Radler absteigen.

Während der Bauarbeiten ist der Gehweg gesperrt und der Fußverkehr wird auf die gegenüberliegende Seite geleitet. Der Kfz-Verkehr kann ungehindert den Baustellenbereich passieren, wobei die stadteinwärts führende Fahrbahn teilweise auf den Gehweg rückt. Die dort ausgewiesenen Stellplätze entfallen während der Dauer der Maßnahme.