Tipps & Tricks: Der Käuferschutz und seine Tücken
Die Verbraucherzentrale Bayern rät das Kleingedruckte zu beachten
Bei vielen Bezahldienstleistern ist der Käuferschutz inzwischen Standard. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihr Geld zurückfordern können, wenn die Ware nicht ankommt oder nicht dem Angebot entspricht. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern warnt jedoch: „Kunden sollten unbedingt vorab prüfen, ob ihr Kauf auch wirklich vom Schutz erfasst ist. Häufig sind digitale Güter wie Musikdownloads, Gutscheine oder E-Books davon ausgeschlossen.“ Auch wenn die bestellte Ware nicht ankommt, hilft der Käuferschutz nicht immer. Als Beweis, dass er die Ware verschickt hat, muss der Händler dem Zahlungsdienstleister oft nur einen Versandbeleg vorlegen. Ob die bestellten Schuhe, das Notebook oder das neue Küchengerät tatsächlich beim Kunden angekommen sind, wird nicht geprüft. „Unabhängig vom Käuferschutz stehen dem Käufer auch gesetzliche Ansprüche zu. Das sollten Verbraucher wissen“, sagt Tatjana Halm.
Achtung bei der PayPal-Funktion „Familie & Freunde“
Auch bei Zahlungen über die PayPal-Funktion „Familie & Freunde“ sollte man vorsichtig sein. Mit dieser Funktion kann man Geld an Freunde und Familienmitglieder senden, ohne dafür Gebühren zu bezahlen. „Verbraucher sollten wissen, dass sie über diese Funktion keinen Käuferschutz haben. Wer bei unbekannten Verkäufern einkauft und die „Familie & Freude“-Funktion nutzt, geht ein Risiko ein“, warnt Halm.
Für individuelle Fragen zum Thema können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu gibt es auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.
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