Wasserschutzgebiet Uehlfeld: Prüfpflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Prüffrist bis Ende 2022 verlängert
Die Wasserschutzgebietsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 28.12.2016 wird in den beiden betroffenen Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim vom jeweiligen Landratsamt vollzogen.
Mit Inkrafttreten der Wasserschutzgebietsverordnung entstanden wiederkehrende Prüfpflichten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, beispielsweise bei der Lagerung von Heizöl oder Diesel. Das Wasserschutzamt weist darauf hin, dass die erste Prüfung hierbei bis zum 31.12.2021 erfolgt sein muss. Erneute Prüfungen sind in der Regel alle fünf Jahre fällig. Die Prüfberichte sind dem Landratsamt vorzulegen.
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den laufenden Normenkontrollverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung geäußert hat und die endgültige Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Frist zur erstmaligen Prüfung der Anlagen für den Bereich des Landkreises Erlangen- Höchstadt verlängert und auf den 31. Dezember 2022 festgesetzt. Unabhängig von den Prüfpflichten trägt jeder Betreiber von Anlagen die Verantwortung dafür, dass seine Anlage den allgemeinen Wassergesetzen, insbesondere der Anlagenverordnung (AwSV) entspricht.
Ansprechpartner beim Wasserwirtschaftsamt
Bei Fragen zur Prüfpflicht oder zu Anlagen generell steht das Landratsamt Erlangen-Höchstadt für Auskünfte gerne zur Verfügung. Bei rechtlichen Fragen steht Hans Leuchs unter der Rufnummer 09193 201710 oder per E-Mail unter hans.leuchs@erlangen-hoechstadt.de und bei technischen Fragen Michael Schwarzmann unter Rufnummer 09193 201715 oder per Mail unter michael.schwarzmann@erlangen-hoechstadt.de gerne zur Verfügung.
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