Landkreis Hof profitiert ab 2022 auch weiterhin von der Regionalförderung
Der Landkreis Hof bleibt auch in der neuen Förderperiode ab 2022 ein Fördergebiet der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), wie die neue Fördergebietskarte (siehe Anhang) zeigt, die durch Bund und Länder verabschiedet wurde.
Damit können auch weiterhin Investitionen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden. Im Landkreis Hof sind auch in Zukunft Höchstfördersätze von bis zu 30 Prozent möglich.
Ein drohendes großes Fördergefälle zwischen den nordbayerischen Grenzlandkreisen und der Tschechischen Republik konnte vermieden werden. Neben den Landräten aus den Landkreisen Hof, Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Tirschenreuth, setzten sich besondere die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier und Bundestags-Vizepräsident Hans-Peter-Friedrich bei der EU-Kommission und der Bundesregierung für den Erhalt der Förderung ein.
Mit der GRW-Förderung werden Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen Regionen gefördert, um mögliche Standortnachteile auszugleichen und eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen. Die Investitionsförderung für Unternehmen dient besonders der Stärkung der regionalen Wirtschaft und damit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region.
Den Rahmen für die GRW-Förderung bilden dabei die Regionalbeihilfeleitlinien der EU-Kommission, die die Gesamthöhe der Regionalförderung und die Fördergebiete in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten für die Förderperiode von 2022 bis 2027 festlegen.
Bei Fragen zur GRW- bzw. bayerischen Regionalförderung sowie zu anderen Förderprogrammen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Hof unter Tel. 09281-57 506 oder wirtschaft@landkreis-hof.de gerne zur Verfügung.
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