Hauptverhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 30. Kalenderwoche 2021 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

I. Das Strafverfahren gegen den 49-jährigen Z. wegen vorsätzlichem unerlaubten Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und vorsätzlichem Besitz einer verbotenen Schusswaffe sowie vorsätzlichem Besitz von weiteren fünf Schusswaffen und anderen Delikten am 26.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 36 KLs 2101 Js 3149/21).

Dem Angeklagten liegt zur Last Mitte Juni 2018 im Landkreis Bamberg von einer anderen Person eine Vorderschaftrepetierflinte mit 30 Schuss Munition zum Preis von 1.800,00 Euro erworben zu haben.Darüber hinaus soll der Angeklagte Mitte Februar 2021 in seinem Wohnhaus sowie in Nebengebäuden im Landkreis Bamberg ca. 800 Gramm Amphetamin, ca. 100 Gramm Haschisch, ca. 20 Gramm Marihuana, 20 Tabletten Ecstasy und ca. 2 Gramm Methamphetamin bevorratet und geplant haben, durch einen späteren zeitnahen Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen. Zugleich soll der Angeklagte in der Nähe des Rauschgifts eine ungeladene Kleinkaliberpistole nebst 68 passenden Patronen und dem mit 6 Patronen geladenen Magazin sowie einen Säbel mit 40 cm Klingenlänge und eine zerlegte Schrotflinte griffbereit aufbewahrt haben, um etwa im Falle einer ungewollten Inanspruchnahme durch Rauschgiftabnehmer oder Rauschgiftlieferanten in wenigen Sekunden bewaffnet zu sein.

Weiterhin soll der Angeklagte noch im ersten Stockwerk in einer separaten Wohnung mit jeweils passender Munition und zum Teil verbotenen Patronen nebst diversen Waffenteilen zwei Schrotflinten, eine sog. Pumpgun, zwei Karabiner, eine halbautomatische Pistole sowie einen Schlagring und ein Fallmesser ohne die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis aufbewahrt haben.

II. Das Strafverfahren gegen den 30-jährigen B. und den 30-jährigen S. wegen Raubes, räuberischem Diebstahl, Diebstahl in mehreren Fällen und anderer Delikte am 27.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 24 KLs 2110 Js 1044/21).

Den Angeklagten liegt zur Last, sich spätestens ab November 2020 zur Begehung diverser Straftaten, insbesondere Diebstähle, zusammengeschlossen zu haben, um sich hieraus eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu verschaffen.

Mitte November 2020 soll der Angeklagte B. über eBay-Kleinanzeigen das Interesse am Erwerb einer Grafikkarte zum Preis von 1994,00 Euro vorgetäuscht haben. Im Rahmen der Abholung am Wohnort des Geschädigten im Landkreis Forchheim soll der Angeklagte B. dem Geschädigten ein Bündel Spielgeld in Form von „Euro-Noten“ übergeben haben. Als sich der Geschädigte wegdrehte, um das Geld mit einem Prüfstift zu überprüfen, soll der Angeklagte B. einen Fauststoß ausgeführt, die am Boden stehende Grafikkarte ergriffen haben, zum Fahrzeug des vor dem Grundstück wartenden Angeklagten S. geflüchtet und anschließend mit ihm weggefahren sein.

Anschließend sollen die Angeklagten in dem gleichen Ort im Landkreis Forchheim noch zwei amtliche Kennzeichen von einem geparkten Pkw entwendet haben, um diese bei weiteren Straftaten zu benutzen.Einen Tag später Mitte November 2020 sollen die Angeklagten in den Geschäftsräumen eines Elektrofachmarkts im Landkreis Bamberg eine Drohne, zwei Grafikkarten, einen elektrischen Rasierapparat, eine elektrische Zahnbürste und ein Notebook im Gesamtwert von 4.066,37 Euro entwendet haben.

Als die beiden im mit falschen Kennzeichen versehenen Fahrzeug des Angeklagten S. saßen und vom Parkplatz wegfahren wollten, stellte sich ein Angestellter des Elektrofachmarkts vor den Pkw, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Um diese dennoch zu ermöglichen und um im Besitz der Beute zu bleiben, soll der Angeklagte S. langsam mit dem Pkw auf den Mitarbeiter zugefahren sein, so dass dieser ausweichen musste, um nicht angefahren zu werden und beide Angeklagte zunächst unerkannt mit dem Diebesgut flüchten konnten.

Wiederum einen Tag später Mitte November 2020 sollen die Angeklagten in den Geschäftsräumen eines anderen Elektrofachmarkts im Landkreis Bamberg zwei X-Box- Konsolen zum Verkaufspreis von 598,00 Euro entwendet haben, die sie später gewinnbringend weiterveräußert haben sollen.

Einen weiteren Tag später Mitte November 2020 sollen die Angeklagten in den Geschäftsräumen eines Elektrofachmarkts in Forchheim zwei Laptops und einen PC-Monitor im Gesamtwert von 1.427,00, entwendet haben, die sie später zumindest teilweise gewinnbringend weiterveräußert haben sollen.

Mitte Januar 2021 soll der Angeklagte B. über eBay-Kleinanzeigen das Interesse am Erwerb eines Mobiltelefons zum Preis von 1.380,00 Euro vorgetäuscht haben. Im Rahmen der Abholung am Wohnort der Geschädigten im Landkreis Bamberg soll der Angeklagte B., nachdem er das Handy zum Zwecke der näheren Betrachtung übergeben bekommen hatte, der schwangeren Geschädigten mit dem Ellenbogen in den Unterleib geschlagen haben und anschließend mit dem Mobiltelefon weggerannt, zu dem vor dem Grundstück wartenden Angeklagten S. in dessen mit falschen Kennzeichen versehenen Fahrzeug gestiegen und anschließend gemeinsam mit diesem weggefahren sein. Das Mobiltelefon soll der Angeklagte B. wenige Tage später für 950,00 Euro in Berlin an eine andere Person weiterveräußert haben.

Ebenfalls Mitte Januar 2021 sollen sich die Angeklagten dazu entschlossen haben, mit einem Fahrzeug gewaltsam in ein Juweliergeschäft in Bamberg einzudringen, um dort wertvolle Uhren und Schmuck zu entwenden.

In Verfolgung dieses Plans sollen die Angeklagten Interesse an einem im Internet angebotenen Gebrauchtfahrzeug bekundet haben. Im Rahmeneines Besichtigungstermins an einem Parkplatz im Landkreis Schweinfurt soll sich der Angeklagte S. den Schlüssel des PKW BMW im Wert von ca. 18.000,00 Euro für eine Probefahrt von dem Geschädigten aushändigen haben lassen und sodann plötzlich und unerwartet für den Geschädigten davongefahren sein.

In der darauffolgenden Nacht sollen die Angeklagten plangemäß gewaltsam in die Geschäftsräume des Juweliergeschäfts in Bamberg eingedrungen sein, indem der Angeklagte S. den tags zuvor entwendeten BMW rückwärts in eine Schaufensterscheibe des Geschäfts fuhr und so beiden Angeklagten Zutritt verschaffte. Im Innern sollen sie die Vitrinen mit einem kleinen Beil eingeschlagen und aus den Auslagen Uhren und Schmuck mit einem Einkaufswert von rund 102.689,70 Euro (Verkaufswert von mindestens 200.000,00 Euro) entwendet haben, um diese für sich zu behalten bzw. gewinnbringend weiter zu veräußern.

Um Spuren zu verschleiern sollen die Angeklagten jeweils einen Rauchkörper in den Verkaufsraum und in den PKW BMW, den sie am Tatort zurückließen, geworfen haben.

Nur wenige Minuten später sollen die Angeklagten mit der Beute in dem mit falschen Kennzeichen und einem „Blaulicht“ versehenen PKW des Angeklagten S. geflüchtet sein.

Ein Großteil des entwendeten Schmucks und der Uhren im Gesamteinkaufswert von 94.016,36 Euro konnte später bei den Angeklagten aufgefunden werden, während ein Teil der Beute mit einem Einkaufswert von 8.673,34 Euro (Verkaufswert von 21.934,00 Euro) nicht gefunden werden konnte. An dem PKW BMW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Dem Juweliergeschäft entstand ein Sachschaden von mindestens 10.000,00 Euro.

Fortsetzungstermine:

  • 28.07.2021, 13:00 Uhr
  • 02.08.2021, 05.08.2021
  • jeweils 09:00 Uhr

III. Das Strafverfahren gegen den 38-jährigen F. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen, unerlaubtem Erwerb und Besitz einer verbotenen Schusswaffe sowie anderen Delikten am 28.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 31 KLs 2101 Js 2360/21).

Dem Angeklagten liegt zur Last, zwischen Sommer 2019 und November 2020 in fünf Fällen von anderen Personen im Landkreis bzw. im Stadtgebiet von Bamberg Crystal (Methamphetamin) in unterschiedlichen Mengen zwischen 7 und 100 Gramm erworben zu haben, um hiervon zumindest einen Großteil anschließend gewinnbringend weiterzuveräußern.

Zudem soll der Angeklagte in mindestens acht Fällen zwischen April und November 2020 einer anderen Person im Stadtgebiet von Bamberg beim Abwiegen und Verpacken von jeweils mindestens 20 Gramm Crystal geholfen und hierfür Konsummengen erhalten haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte im Sommer 2019 von einer anderen Person im Landkreis Bamberg eine halbautomatische Pistole für ca. 700,00 Euro erworben haben.


Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.

Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/

Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.