Aus dem Bau- und Umweltausschuss Gößweinstein: Waldstücke müssen neuem Einfamilienwohnhaus weichen

GÖSSWEINSTEIN. Mit durchwegs privaten Bauanträgen mussten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats während ihrer jüngsten Sitzung beschäftigen. Dabei ging es auch um die Rodung von zwei kleineren Waldstücken in Wichsenstein damit dort ein neues Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage gebaut werden kann.

Der Neubau soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 49/2 der Gemarkung Wichsenstein entstehen. Dieses Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald- und Erholungsfläche ausgewiesen und tatsächlich auch zur Hälfte bewaldet. Um sein Grundstück bebauen zu können, hatte der Grundstückseigentümer nun einen Antrag zur Rodung auf seinem eigenem Grundstück und dem des Nachbarn gestellt, damit die Baumfallgrenze eingehalten werden kann. Auf einer Fläche von 600 Quadratmetern auf seinem eigenen 1448 Quadratmeter großen Grundstück und auf einer Fläche von zirka 200 Quadratmetern auf dem 12 649 Quadratmeter großem Waldgrundstück des Nachbarn müssen die Bäume gefällt werden, damit der Hausbau möglich wird. Die Räte erteilten sowohl für die beiden Rodungsanträge als auch für die Bauvoranfrage für das Wohnhaus das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung das die notwendigen Rodungsanträge vom Landratsamt auch genehmigt werden. Abgelehnt hingegen wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 259 der Gemarkung Kleingesee weil für dieses Grundstück die städtebauliche Anbindung fehlt und zur bestehenden Bebauung in Kleingesee eine Baulücke von bis zu zwei Bauplätzen entstehen würde. Außerdem scheiterte eine geplante Widmung zur Ortsstraße des zu diesem Grundstück führenden Feld- und Waldwegs in der Vergangenheit an der Zustimmung vieler Anlieger. Der Rat schlug dem Bauwerber vor, sein Haus alternativ weiter hin zur bestehenden Wohnbebauung zu errichten. Einem Bauwerber in Gößweinstein wurde der Anbau eines Wintergartens an sein bestehendes Zweifamilienwohnhaus und ein Carportneubau mit den beantragten Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplans „Stempferhof-Büchenstock-Steinacker“ genehmigt.