Landkreis ERH: Finanzhilfeaktion des Freistaats Bayern – für Privatpersonen Hochwassergeschädigte aus dem Landkreis können Soforthilfen beantragen.

Erlangen-Höchstadt. Das Kabinett des Bayerischen Landtags hat Soforthilfen für Hochwassergeschädigte beschlossen, darunter für Geschädigte in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Mit dem Hilfspaket können Privathaushalte für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Bei existenzgefährdenden Schäden besteht die Möglichkeit, Finanzmittel aus dem Härtefonds zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender. Es bedarf entsprechender Kostenvoranschläge und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Weitere Informationen und Hinweise zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Unwetterschäden Juni/Juli 2021 sind unter https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2021/ verfügbar.

Antrag bis Ende September möglich

Betroffene können die Soforthilfe beim Landratsamt beantragen. Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden. Die Antragsformulare und Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de verfügbar oder über die jeweilige Gemeinde erhältlich. Anträge sind bitte mit Unterschrift an die Wirtschaftsförderung des Landkreises per Post, E-Mail an wirtschaftsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de der Fax 09131 803 491270 zu senden.  Die Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt. Weitere Auskünfte gibt gerne die Wirtschaftsförderung unter der Rufnummer 09131 803 1270.