Heiligenstadt: Abkochgebot für Trinkwasser der Tiefbrunnen I und II
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Das Trinkwasser der Tiefbrunnen I und II weist bakterielle Verunreinigungen auf. Es wurde daher ein Abkochgebot für nachfolgende Ortsteile und Straßenzüge des Marktes Heiligenstadt i. Ofr. erlassen:
- Traindorf
- Zoggendorf
- Burggrub
- Oberleinleiter
- Tiefenpölz
- Lindach
- Herzogenreuth
- Geisdorf
In Heiligenstadt sind folgende Straßenzüge betroffen:
- Pächtelsleite
- Raiffeisenstraße
- Wischbergstraße
- Am Park
- Am Friedhof
- Steinigstraße
- Spitzäcker
- Winkelleite
- Fasanenweg
- Steinweg
- Hauptstraße
- Greifensteinstraße (Hs.Nr. 3,5,7,8)
- Mühlengasse
- Mühlensteg
- Gründlein I und II
- Helmuth-Schatzler-Straße
- Unteres Gewand
- Brunnenweg
- Schätzwaldweg
- Turmgasse
- Marktplatz
- Hinterer Steinig
- Sportplatzstraße
- Hellebarde
Folgende Anweisungen sind zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Erst nach Vorliegen einwandfreier Untersuchungsergebnisse kann die Abkochanordnung wieder aufgehoben werden. Wir werden Sie umgehend wieder informieren.
Gleichzeitig wird ab sofort das Trinkwasser gechlort!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnnumer: 09198-9299-23
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter!
Stefan Reichold,
1. Bürgermeister
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