Erstinstanzliche Strafverfahren am Landgericht Bamberg
in der 28. Kalenderwoche 2021 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:
I. Das Strafverfahren gegen den 27-jährigen W. wegen bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln am 12.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2106 Js 1795/20).
Dem Angeklagten liegt zur Last, Ende Januar 2020 in seiner Wohnung etwas mehr als 15 Gramm Haschisch, fast 190 Gramm Marihuana, 1 Gramm Kokaingemisch und 19 Ecstasy-Tabletten aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Weiterverkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen. Direkt neben der Eingangstüre seiner Wohnung soll der Angeklagte griffbereit einen Baseballschläger sowie in einer Schublade im Wohnzimmer eine Schreckschusspistole und einen Teleskopschlagstock in unmittelbarer Nähe eines Teils desvorgehaltenen Rauschgifts aufbewahrt haben, um bei Betäubungsmittelgeschäften gegebenenfalls in wenigen Sekunden bewaffnet zu sein.
Zudem soll der Angeklagte Ende Januar 2020 an einem anderen Tag weitere knapp 18 Gramm Haschisch aufbewahrt haben, um dieses zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend weiterzuverkaufen.
II. Das Strafverfahren gegen den 47-jährigen W. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 140 Fällen und anderen Delikten am 13.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 35 KLs 2106 Js 733/21).
Dem Angeklagten liegt zur Last, zwischen Januar 2017 und Anfang Sommer 2019 im Landkreis Bamberg bei 124 Gelegenheiten von einer anderen Person jeweils 50 Gramm Metamphetamin zum Preis von mindestens 50,00 € je Gramm (teilweise auf Kommission) erworben zu haben, um dieses in der Folgezeit gewinnbringend weiterzuveräußern.
Bei einer weiteren Gelegenheit im Januar/Februar 2017 soll der Angeklagte von seinem Lieferanten 60 Gramm Metamphetamin zum Preis von 50,00 € je Gramm sowie 300 Gramm Marihuana zum Preis von 6,60 € je Gramm erworben haben, um dieses in der Folgezeit gewinnbringend weiterzuveräußern.
In 15 weiteren Fällen im Zeitraum von Sommer 2019 bis Anfang 2020 soll der Angeklagte im Landkreis Bamberg von seinem Lieferanten jeweils 50 Gramm Metamphetamin zum Preis von mindestens 50,00 € je Gramm (teilweise auf Kommission) erworben haben, um dieses in der Folgezeit gewinnbringend weiterzuveräußern.
III. Das Strafverfahren gegen den 49-jährigen E. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 32 Fällen, unerlaubtem Erwerb und Besitz einer verbotenen Schusswaffe sowie anderen Delikten am 14.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 31 KLs 2101 Js 2361/21).
Dem Angeklagten liegt zur Last, zwischen 2017 und 2020 im Stadtgebiet und im Landkreis Bamberg in 32 Fällen von anderen Personen Crystal (Methamphetamin) in unterschiedlichen Mengen zwischen 7 und 40 Gramm erworben zu haben, um jedenfalls den Großteil jeweils gewinnbringend weiterzuveräußern.Darüber hinaus soll der Angeklagte im Jahr 2020 im Zusammenhang mit einem Betäubungsmittelgeschäft eine kurzläufige Schrotflinte mit Pistolengriff (sog. Pumpgun) zum Preis von 1.500,00 Euro erworben haben.
Zudem soll der Angeklagte Mitte Februar 2021 in seiner Wohnung in Hallstadt ca. 15 Gramm Marihuana, ca. 9 Gramm Haschisch und knapp 4 Gramm Methamphetamin aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend weiterzuverkaufen.
IV. Das Strafverfahren gegen den 38-jährigen G. und den 47-jährigen N. wegen versuchtem Mord und besonders schwerem Raub in 3 Fällen am 15.07.2021, 09:00 Uhr vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht (Az. 25 Ks 1107 Js 14591/20).
Den Angeklagten liegt zur Last, sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt Mitte/Ende September 2020 dazu verabredet zu haben, gemeinsam Senioren nach dem Abholen von Geld von einer Bank zu überfallen, niederzuschlagen und auszurauben. Entsprechend sollen die Angeklagten vereinbart haben, in Bankfilialen im Gebiet des Freistaats Bayern nach älteren und wehrlosen Personen Ausschau zu halten, die dort einen größeren Geldbetrag von ihrem Konto abhoben und diese danach bis zu einer günstigen Gelegenheit zu verfolgen, sie zu überfallen und auszurauben.
Entsprechend ihres Tatplans soll der Angeklagte G. jeweils das Opfer niedergeschlagen und dabei so kräftig auf das Opfer eingeschlagen haben, dass dieses das Bewusstsein verlor und sodann das zuvor abgehobene Geld an sich genommen haben. Dann soll er vom Angeklagten N. mit dem Fahrzeug aufgenommen worden und beide vom Tatort geflüchtet sein, wo sie ihre schwerverletzten Opfer völlig hilflos zurückgelassen haben sollen.
Am frühen Nachmittag des 30.09.2020 sollen die Angeklagten in Bamberg einer 70-jährigen gefolgt sein, nachdem sie beobachtet haben sollen, dass diese bei einer Sparkassen-Filiale Geld abgehoben hatte. Nachdem die 70-jährige vor ihrer Wohnung geparkt und die Haustür aufgeschlossen hatte, soll der Angeklagte G. sich von hinten an sie herangeschlichen haben und ihr im Treppenhaus eines Mehrfamilienwohnhauses in Bamberg von hinten mit einem hammerförmigen Gegenstand mit derartiger Kraft gegen den Schädel geschlagen haben, dass dieser brach. Die Geschädigte erlitt eine offene Schädelfraktur, war zunächst halbseitig gelähmt und leidet seit dem Vorfall an Angstzuständen. Anschließend soll der Angeklagte G. die Handtasche der Geschädigten mit einem Geldbetrag von 1.800,00 € entwendet haben.In gleicher Weise sollen die Angeklagten am späten Vormittag des 01.10.2020 in Vöhringen einem 70-jährigen gefolgt sein. Der Angeklagte G. soll sich an diesen angeschlichen haben nachdem der Geschädigte vor seinem Wohnanwesen gehalten hatte und das Garagentor öffnen wollte und ihm von hinten mit derartiger Kraft mit einem hammerförmigen Gegenstand auf dessen Kopf geschlagen haben, dass dieser sich eine Schädelfraktur, eine Fraktur des Jochbeins und eine Gehirnblutung zuzog.
Anschließend soll der Angeklagte G. dem Geschädigten Bargeld in Höhe von 3.000,00 € entwendet haben, dass dieser zuvor bei der Sparkasse abgehoben hatte.
Ebenso sollen die Angeklagten am Nachmittag des 29.09.2020 in Ingolstadt einer 88-jährigen gefolgt sein und der Angeklagte G. soll ihr im Bereich des Unteren Grabens mit einem hammerförmigen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben, so dass sie ein schweres SchädelHirn-Trauma in Form einer lmpressionsfraktur erlitt. Anschließend soll der Angeklagte G. die Handtasche der Geschädigten mit 25,00 € Bargeld entwendet haben, wobei er ein Kuvert im Rollator der Geschädigten mit einem Bargeldbetrag von 10.000,00 €, den diese zuvor bei der Hauptstelle der Sparkasse Ingolstadt abgehoben hatte, versehentlich zurück gelassen haben soll.
Fortsetzungstermine:
- 30.07.2021, 09:00 Uhr
- 16.08.2021, 13:00 Uhr
- 17.08., 23.08., 02.09., 03.09., 20.09., 22.09.2021,
- jeweils 09:00 Uhr
Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.
Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen. Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/
Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.
Die Seite für das Selbstauskunftsformblatt wurde nicht gefunden.
Danke – ist korrigiert.