Pfarrhaus Gößweinstein: Doch kein Architektenwettbewerb
Einen Architektenwettbewerb zum Umbau und zur Erweiterung des Pfarrhauses zum neuen Rathaus, wie von der Regierung von Oberfranken dringend empfohlen, wird es in dieser Form nun doch nicht geben. In der Novembersitzung letztes Jahr stimmte der Marktgemeinderat der Durchführung eines Architektenwettbewerbs zwar zu, Professor Andreas Emminger vom Nürnberger Büro „Johannisraum Architekten“ kam aber zu dem Schluss, das ein klassischer Architektenwettbewerb aufgrund des vorhandenen denkmalgeschützen Gebäudes keinen Sinn macht.
Dies hatte in der Vergangenheit Hans Heckel (CSU) kritisiert und wiederholte nun noch einmal, das man zuerst eine Bestandsaufnahme machen und ein Statikgutachten einholen müsse um herauszufinden, ob das Pfarrhaus überhaupt als Rathaus geeignet sei. Der nun beauftragte Verfahrensbetreuer Emminger stellte fest, dass aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht annähernd erschöpfend beschrieben werden kann, dass eine ausreichende Grundlage für die Teilnehmer eines Architektenwettbewerbs zur Bearbeitung der Aufgabenstellung eines solchen sichergestellt werden kann. Insbesondere Themen des Bestandes, die sich aus der Vermittlung zwischen Denkmaleigenschaft einerseits und Anforderungen der geplanten Nutzung hinsichtlich des Brandschutzes, unter anderem andererseits ergeben, können nicht in ausreichender Tiefe dargestellt werden. Die notwendige, über die zeichnerische Erfassung des Bestands hinausgehende Grundlagenermittlung müsste laut des Gutachters im Dialog mit allen Verfahrensbeteiligten im Planungsprozess selbst am Gegenstand erarbeitet werden. Dies steht der Schaffung einer verlässlichen und belastbaren Grundlage für die Auslobung eines Planungswettbewerbs entgegen.
Hinzu komme, und hier gibt der Experte Heckel recht, dass der Umgang mit dem Bestand aus der vorhandenen Situation heraus kaum Gestaltungsspielräume zulässt, auch nicht für die notwendig erachtete Erweiterung Richtung Pfarrgarten. Eine typologische Vielfalt sei daher im Planungswettbewerb nicht zu erreichen, da die Einschränkungen aus dem Baufeld und die Anbindungsfähigkeit höchst geringe Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Heißt im Klartext etwa: Das Pfarrhaus darf in seiner Substanz nur geringfügig verändert werden, da es unter Denkmalschutz steht. Es geht also hauptsächlich um eine Gebäudesanierung, für die man laut Emminger ein qualifiziertes Architekturbüro brauche, das vom Anbeginn des Planungsprozesses mit am Tisch sitzen müsse.
Der Experte schlägt daher nach Rücksprache mit allen Beteiligten das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne integrierten Planungswettbewerb durchzuführen. Für den Erweiterungsbau schlägt der Verfahrensbetreuer vor, das ausgewählte drei bis fünf Architekten skizzenhafte städtebauliche Lösungsvorschläge dazu einreichen. Nun ging es darum ein Auswahlgremium dafür zu installieren das aus den drei Bürgermeisterin, Baudirektor Günther Neuberger von der Regierung von Oberfranken, zwei Vertretern des Erzbischöflichen Ordinariats und dem Regensburger Architekten Joachim Wienbreyer besteht. Das Verfahren, ohne integrierten Planungswettbewerb, soll nun bis Mitte Juli ausgearbeitet und abgestimmt sein damit der Marktgemeinderat Ende Juli darüber beschließen kann. Am 16. August soll dann die Auftragsbekanntmachung erfolgen. Mit 10:6 Stimmen stimmten die Räte nun dieser Vorgehensweise zu.
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