Forchheimer Luitpoldstraße: Regelungen für den Parkraum geändert
Nach Abschluss der baulichen Neugestaltung der Luitpoldstraße wurde nun auch die verkehrsrechtliche Regelung in diesem Straßenzug abgeschlossen. Während es für den fließenden Verkehr bei der gewohnten Regelung blieb, ging das Straßenverkehrsamt bei der Beschilderung für den Parkbetrieb zumindest bei der Beschilderung neue Wege. Statt wie bisher die Parkflächen einzeln zu beschildern, wurde der Bereich zwischen Nürnberger Straße und Wallstraße, inklusive der Umfahrung des ehemaligen C&A-Gebäudes als Parkraumbewirtschaftungszone ausgewiesen.
Die Frage, was verbirgt sich hinter dem Begriff „Parkraumbewirtschaftungszone“ ist einfach zu beantworten.
Auf allen Parkplätzen dieser Zone herrscht wie bisher Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Parkscheinpflicht. Lediglich die Beschilderung konnte durch die Zonenregelung deutlich verringert. Die Bewohnerparkplätze an der Verbindung zwischen Wallgasse und Luitpoldstraße wurden um eine einheitliche Regelung im gesamten Bereich zu schaffen in die Stauffenbergstraße verlegt. Was es aber zu beachten gilt: Räumlich liegt auch die Wallgasse in der Parkraumbewirtschaftungszone. Allerdings ist das Parken in dieser wegen der zu geringen Breite ohnehin nicht zulässig.
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