Sonder-Impfaktion im Landkreis Lichtenfels mit Vakzin von Johnson & Johnson

Vakzin von Johnson & Johnson
Vakzin von Johnson & Johnson

Nur eine Impfung notwendig: Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren – Keine Priorisierung mehr im Impfzentrum

„Was in der Pandemie hilft, ist das Impfen. Schützen Sie sich und andere: Lassen Sie sich impfen!“, so Landrat Christian Meißner. Der Landkreis Lichtenfels startet in seinem Impfzentrum eine Sonder-Impfaktion mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson. Dafür können sich ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lichtenfels ab 18 Jahren anmelden. Eine Priorisierung erfolgt nicht mehr.

Für die Impfaktion stehen 600 Impfdosen Johnson & Johnson zur Verfügung. Das Vakzin von Johnson & Johnson ist der einzige in der Europäischen Union zugelassene Impfstoff, bei dem nur eine Impfung erforderlich ist. 14 Tage nach der Impfung hat man den vollständigen Impfschutz.

„Damit möchten wir auch all jenen Impfwilligen ein Angebot machen, die wegen ihrer Urlaubsplanung bisher gezögert haben, sich impfen zu lassen, da ihre Zweitimpfung in die Urlaubszeit fallen könnte“, erläutert Landrat Christian Meißner. „Wer sich mit dem Johnson-&-Johnson-Vakzin impfen lässt, braucht keine zweite Impfung und muss deswegen nicht warten. Er ist bereits 14 Tage nach dem ersten Piks geschützt.“

Wer eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten möchte, kann sich unter auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels www.lkr-lif.de/johnson anmelden. Die Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Eine automatische Terminvergabe über das Bayerische Impfportal ist für diese Aktion nicht möglich.

Die angemeldeten Impfwilligen werden telefonisch über ihren Impftermin benachrichtigt. Die Impfungen werden sehr zeitnah ab dem 3. Juli 2021 stattfinden. Die Anmeldungen werden nach dem Anmeldezeitpunkt abgearbeitet. Die Interessenten müssen telefonisch erreichbar sein, um an einen Impftermin zu kommen.

Die Eintragung in die Johnson&Johnson-Liste ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  •  Die Impfwilligen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  •  Sie dürfen in den zurückliegenden zwei Wochen keine andere Impfung erhalten haben.
  •  Sie dürfen in den zurückliegenden sechs Monaten nicht mit Corona infiziert gewesen sein.