Bamberg: Erste Ergebnisse der beauftragten Anwaltskanzlei zur Aufarbeitung des BKPV-Prüfberichts
Im Sinne einer sachlich korrekten und transparenten Aufarbeitung des Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfverbandes und der Stellungnahmen der Stadt Bamberg sowie der Regierung von Oberfranken fasst die Stadt Bamberg in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Grader die vorläufigen Ergebnisse des Gutachtens der Kanzlei Gleiss Lutz im Folgenden für die Öffentlichkeit zusammen:
Die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz hat dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Personalsenat in einer gemeinsamen Sitzung am 29. Juni die wesentlichen Ergebnisse aus ihrer bisherigen Arbeit vorgestellt. Dabei handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. Das endgültige Gutachten wird in 2-3 Wochen erwartet.
Die Kanzlei war beauftragt worden, folgende Sachfragen zu klären:
1. Prüfung von Rückforderungansprüchen an Mitarbeiter der Stadt, die unzulässige Zahlungen erhalten haben.
2. Prüfung von Regressansprüchen an Mitarbeiter der Stadt, die unzulässige Zahlungen gewährt haben.
3. Beratung der Stadt bei der Eröffnung von Disziplinarverfahren gegen eigene Mitarbeiter.
Das schriftliche Gutachten wird ausführlich zu jeder Zahlung Stellung nehmen und der Stadt die weiteren Handlungsschritte empfehlen. Die Regierung von Oberfranken hat die Stadt bereits aufgefordert, die notwendigen Schritte schnellstmöglich einzuleiten.
Der vorläufige Bericht der Kanzlei kommt in den wesentlichen Fragen zu folgenden Ergebnissen:
1. Leistungen an Angestellte sind auch übertariflich zulässig, daher scheiden Rückforderungsansprüche in der Regel aus. Darunter können auch Überstundenpauschalen und Prämien fallen. Lediglich in einem Fall liegt ein Rückforderungsanspruch auf Grund eines gesonderten Rechtsverstoßes vor.
Der Rechtsgrund für das Behaltendürfen begründet sich aus der Vertragsfreiheit als wirksame Individualzusage, die im Tarifvertrag abgebildet ist, weshalb die Zahlungen größtenteils wirksam sind.
Schadensersatzansprüche gegen Entscheider kommen in den Fällen in Betracht, in denen eine unangemessen hohe Vergütung gewährt wurde. Die Rechtfertigung für höhere Zahlungen ist in einigen Fällen zweifelhaft, dies kann sowohl an mangelnder Dokumentation, als auch an fehlenden Gründen für höhere Zahlungen liegen. Hierzu sind in den kommenden Wochen Anhörungen der Mitarbeiter durchzuführen um konkret zu ermitteln, ob und in welchen Fällen Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
2. Leistungen an Beamte unterliegen einer strikteren Gesetzesbindung und führen in der überwiegenden Zahl der untersuchten Fälle zur Rechtswidrigkeit von gewährten Leistungen in Bezug auf pauschale Mehrarbeitsvergütung, Auszahlungen von Zeitguthaben zu Dienstende oder pauschalierten Aufwandsentschädigungen. Grundsätzlich kennt das Bayerische Besoldungsgesetz dabei keinen grundsätzlichen Verjährungs- oder Verwirkungszeitraum, weshalb dort Rückforderungen möglich sein können. In den einzelnen Fällen von Leistungsprämien sind die konkreten Einzelleistungen, die zur Gewährung führten, nicht in jedem Fall aus den Akten ersichtlich. Da die Begründungen hierfür zu allgemein gefasst wurden, empfiehlt das Gutachten daher die Überprüfung der Gewährungen durch Anhörungen der jeweiligen Antragssteller.
3. Zu der konkreten Summe etwaiger Rückforderungs- und Regressansprüche kann vor der Übergabe des Gutachtens und den rechtlich notwendigen Anhörungen der Mitarbeiter derzeit keine Aussage getroffen werden.
Zu den weiteren Handlungsschritten wird der Personalsenat am 06.07.2021 die erforderlichen Beschlüsse fassen. Unabhängig davon ist in der Stadtverwaltung zur Umsetzung des Gutachtens ein Projektstab eingerichtet worden. Darüber hinaus ist die Personalvertretung informiert worden.
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