Aufhebung des Blauzungensperrgebiets im Landkreis Bamberg
Am 22.Juni 2021 hat die Europäische Kommission per Verordnung ganz Bayern als „Seuchenfrei“ in Bezug auf die Infektion mit dem Blauzungenvirus erklärt.
Die Verordnung tritt am Freitag, 25. Juni 2021 in Kraft und es können ab diesem Zeitpunkt alle bayerischen Restriktionszonen aufgehoben werden.
Im Landkreis Bamberg war der südwestliche Teil mit den Gemeinden Burgebrach, Burgwindheim, Ebrach, Frensdorf, Lisberg, Pommersfelden, Priesendorf, Schlüsselfeld, Stegaurach und Walsdorf seit 26. Februar 2019 von den Sperrmaßnahmen betroffen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Sperrgebiet gelten ab sofort keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen mehr. Das heißt, für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen ist keine Impfung bzw. die Benachrichtigung des Landratsamtes mehr erforderlich. Freiwillige Impfungen können nach wie vor durchgeführt werden.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Virusinfektion, die Wiederkäuer betrifft und durch Stechmücken übertragen wird. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Der Name leitet sich davon ab, dass besonders stark erkrankte Tiere eine blau verfärbte Zunge haben. Immer wieder tritt die Krankheit auf, vor allem in Frankreich, Italien und Spanien und hat wegen der Ausweisung sehr großer Sperrgebiete (150 km) erhebliche Konsequenzen.
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