Corona-Regelung am Coburger Friedhof
Teilnehmerzahl bei Beisetzungen im Freien nicht mehr beschränkt
Durch die niedrigen Inzidenzen gelten ab sofort folgende Regelungen auf dem Coburger Friedhof: Die Höchstteilnehmerzahl an Trauergästen in der Aussegnungshalle ist weiterhin auf 25 Personen beschränkt, da der Mindestabstand zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, 1,5 m betragen muss. Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht, Gemeindegesang ist erlaubt.
Die Teilnehmerzahl bei der Beisetzung/Bestattung im Freien ist in der Regel nicht beschränkt (abhängig von der Gegebenheit vor Ort).
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