Bamberger Stadtrat Heinrich Schwimmbeck gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse

BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig

Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker:innen und der Partei DIE LINKE. Bayern hatte der Stadtrat Heinrich Schwimmbeck im Namen der Fraktion BaLi-Die PARTEI eine Popularklage gegen Teile einer Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht.

Der Landtag hatte in diesem Gesetz – genauer der Art. 120 b Abs. 3 – u.a. beschlossen, dass bei Feststellung einer epidemischen Lage kommunale Gremien (Stadträte, Gemeinderäte usw.) ihre Beratungen mit einer erheblich abgespeckten Teilnehmer:innenzahl (in sog. Corona-Ausschüssen) durchführen und Beschlüsse tätigen dürfen. Demnach könnte eine Kommune beschließen, diese Sitzungen als sog. „Ferien-Ausschüsse“ oder „Corona-Ausschüsse“ mit nur mindestens einem Drittel der gewählten oder bestimmten Rät:innen abzuhalten. Die Regelung würde zwar „nur“ bis zum Ende der pandemischen Lage gelten, könnte aber dazu führen, dass 2/3 aller kommunalen Mandatsträger:innen für drei Monate oder mit Verlängerung ein halbes Jahr nicht an Sitzungen teilnehmen können. Nötig wäre hierfür nur eine Zweidrittelmehrheit der im jeweiligen Gemeinderat abstimmenden Mitglieder. Die linken Beschwerdeführer:innen machten vor dem Bayerischen Verfassungsgericht (BayVerfGH) zudem geltend, dass kleine politische Gruppierungen dadurch gänzlich aus den Beratungen ausgeschlossen würden. Dies stelle einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung der sog. Corona-Ausschüsse für unvereinbar mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit der Bayerischen Verfassung und deshalb für nichtig erklärt. Heinrich Schwimmbeck wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie.

BaLI-Stadtrat Schwimmbeck: „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die repräsentative kommunale Demokratie. Das Urteil weist nicht nur die demokratische Sorglosigkeit der Bayerischen Landesregierung in ihre Schranken, sondern stellt auch ein offensichtlich nötiges Korrektiv für die schlafende Opposition im bayerischen Landtag dar: FDP, SPD und Grüne hatten der verfassungswidrigen Gesetzesnovelle zugestimmt oder hatten sich enthalten, so dass linke Kommunalpolitiker:innen die Aufgabe der Opposition übernehmen und ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie erstreiten mussten. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung, wir freuen uns, dass wir deren unzumutbare und unverhältnismäßige Beschneidung abwenden konnten.“

Die Pressemitteilung des BayVerfGH zum Urteil finden Sie unter folgendem Link https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf