Sperrung der Ortsdurchfahrt Lichteneiche, Gemeindegebiet Memmelsdorf

Symbolbild Umleitung

Bauarbeiten an der Kreisstraße BA 4 beginnen am kommenden Montag, 21. Juni 2021

Mit rund 5,2 Mio. Euro investiert der Landkreis Bamberg 2021 eine beachtliche Summe in den Straßenbau. Dabei kommen über 800.000 Euro der Ortsdurchfahrt Lichteneiche (BA 4) zu Gute.

Bereits am kommenden Montag, 21. Juni beginnen die Ausbauarbeiten an der Gundelsheimer Straße im Ortsteil Lichteneiche. Hierbei ist eine Vollsperrung der Gundelsheimer Straße in bestimmten Abschnitten unausweichlich.

Die Baumaßnahme mit einer Gesamtlänge von ca. 900 m und einer Bauzeit bis Ende 2022 beginnt oberhalb des Schützenhauses Lichteneiche (außerorts) und endet kurz vor dem Einmündungsbereich in die Staatsstraße 2190 (innerorts). Die neue Fahrbahnbreite variiert zwischen 6,00 m (außerorts) und 6,50 m (innerorts). Die an die Fahrbahn angrenzenden Gehwege werden mit einer durchgehenden Breite von 1,50 m, ebenso wie die Parkplätze, bestandsorientiert mit einer Asphaltoberfläche ausgebaut.

An der Einmündung Stockseestraße wird der bestehende Fußgängerüberweg durch eine Fußgänger-Lichtsignalanlage und der Fußgängerüberweg im Bereich der VR-Bank durch eine Fußgänger-Querungshilfe ersetzt. Diese beiden Überwege werden dem neuesten Stand der Technik entsprechend mit Leitelementen für Sehbehinderte ausgestattet.
Für die gesamte Maßnahme in drei Bauabschnitten ist eine Bauzeit von Juni 2021 bis Dezember 2022 vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt in der Zeit vom 21. Juni 2021 bis Ende 2021 erfolgt.

Eine Umleitung erfolgt über Gundelsheim – Weichendorf – Memmelsdorf – Staatsstraße 2190 – Lichteneiche und umgekehrt.

Die Zufahrt zur Schlesienstraße ist für Anlieger, Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge jederzeit möglich. Die Ein- und Ausfahrt „Am Rennsteig“ in die Kreisstraße ist während dieses Bauabschnittes nicht möglich. Die bekannten Bushaltestellen (Schul- und Stadtbus) werden wie gewohnt angefahren.

Der Landkreis bedankt sich für das Verständnis der Verkehrsteilnehmer und Anwohner, insbesondere wegen der unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit.