Landratsamt Kulmbach: Notwendigkeit der Terminreservierung bleibt bestehen

Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklungen in der Corona-Pandemie sind das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude ab sofort wieder für den allgemeinen Besuchsverkehr geöffnet.

Im Rahmen der gewohnten Besuchszeiten von

  • Montag, Dienstag: 7.45 – 15.00 Uhr
  • Donnerstag: 7.45 – 17.30 Uhr
  • Mittwoch, Freitag: 7.45 – 12.30 Uhr

kann das Amtsgebäude wieder ohne vorherige Anmeldung an der Pforte betreten werden.

Unabhängig von diesem freien Zugang zu den Gebäuden, ist jedoch weiterhin die vorherige Terminvereinbarung zwingend, um die nötigen Schutz- und Hygienestandards gewährleisten zu können und um lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe auf www.landkreis-kulmbach.de.

Terminbuchungen für die Kfz-Zulassung sind weiterhin online über das Bürgerserviceportal vorzunehmen. Dieses ist abrufbar unter dem Link https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrkulmbach. Es besteht in besonderen und dringlichen Einzelfällen die Möglichkeit, auch telefonisch unter 09221/707-374 Termine für die Zulassungsstelle zu vereinbaren.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard) und zum Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern im Landratsamt sowie in allen Nebengebäuden und sonstigen Liegenschaften des Landkreises für die Besucherinnen und Besucher bleibt verpflichtend. Dies dient sowohl dem Eigenschutz aller Besucher/-innen als auch dem der Mitarbeiter/-innen der Behörde.