Klinikum Bayreuth GmbH lockert Besuchsregelung

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Neue Zeiten, neue Regelungen – immer dann, wenn der Inzidenzwert unter 50 liegt: Ab 10. Juni 2021 sind Besuche im Klinikum und in der Klinik Hohe Warte täglich zwischen 13 und 20 Uhr möglich. Die Verschiebung der Besuchszeit soll Angehörigen, die tagsüber arbeiten, ermöglichen, ihre Lieben trotzdem zu sehen. Patientinnen und Patienten können pro Tag zwei Besuche für jeweils eine Stunde empfangen. Besuche müssen um 20 Uhr beendet sein, der Einlass endet um 19 Uhr.

Besucherinnen und Besucher brauchen keinen Test mehr. Sie müssen vorab allerdings über das Internet oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Der Online-Terminkalender ist über die Homepage der Klinikum Bayreuth GmbH (www.klinikum-bayreuth.de) verfügbar.

Besucherinnen und Besucher, die dieses Angebot nicht nutzen können oder wollen, steht von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr eine telefonische Anmeldung unter der Nummer 0921 400 75-3609 zur Verfügung.

Sonderregelungen

Alle bisherigen Sonder- und Ausnahmeregelungen, die sich auf die Kinderklinik, den Kreißsaal, Intensivstationen, die Palliativstation, auf Begleitung Sterbender oder auf Ausnahmegenehmigung durch einen Oberarzt/Chefarzt beziehen, bleiben bestehen. Sonderregelungen für geimpfte Besucherinnen und Besucher gibt es nicht.

Patientinnen und Patienten, die Termine für eine ambulante oder stationäre Behandlung haben, haben selbstverständlich weiterhin Zugang zu den Betriebsstätten. Sie sind zeitlich nicht begrenzt. Gerade diese Patienten sollten notwendige Behandlungen nicht aus Sorge vor einer Corona-Infektion aufzuschieben. Die Folgen einer verzögerten Behandlung können weitreichend sein. Ihr Corona-Status wird vor der Behandlung erhoben.

Wer das Klinikum oder die Klinik Hohe Warte betreten möchte, braucht zwingend eine FFP-2-Maske. Bitte sorgen Sie vor, besorgen Sie sich eine solche Maske. Wir können keine Ausnahmen machen.

Dies gilt für:

  • Besucherinnen und Besucher
  • PatientInnen eines MVZ oder zur stationären Aufnahme
  • Begleitpersonen
  • Lieferanten, HandwerkerInnen, GeschäftspartnerInnen