Ab Montag sollen – parallel zu den Schulen in der Stadt Hof – auch die Schulen im Landkreis Hof zum Präsenzunterricht zurückkehren.

Entsprechende Gespräche haben mit der Regierung von Oberfranken, dem Gesundheitsministerium und den Schulleitern stattgefunden

Grundsätzlich zeigt sich im Landkreis Hof ein stabiles Infektionsgeschehen. Seit 11. Mai liegt die Inzidenz dauerhaft unter einem Wert von 100. Ab 25. Mai lag sie unter 50 und am 27. Mai wurde mit einer Inzidenz von 24 ein vorläufiger Tiefststand erreicht, bevor es zum Ausbuchsgeschehen in der Gemeinschaftsunterkunft in Naila kam, das den Wert wieder über den Schwellenwert von 50 steigen ließ.

„Wir sind auf einem guten Weg, was die Entwicklung mit sinkenden Inzidenzwerten in den letzten Wochen gezeigt hat. Zudem ist das Hofer Land in der Immunisierung bereits vergleichsweise weit fortgeschritten“, so Landrat Dr. Oliver Bär. „Deshalb ist es richtig und für die Schulfamilie bedeutend, dass die Schülerinnen und Schüler nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht haben. Dies haben auch die Gespräche mit den Schulleitern gezeigt.“

Der Landrat wird deshalb eine Ausnahmegenehmigung erlassen, wonach bereits ab Montag an allen Schularten im Landkreis Präsenzunterricht stattfindet. Der Landkreis hat den entsprechenden Entwurf zur Billigung dem Ministerium vorgelegt. Nach der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würde dies erst für den 7. Tag gelten, nachdem der Grenzwert von 50 unterschritten werden würden. Von der Ausnahmegenehmigung zunächst nicht erfasst sind die Schulen in Naila. Dort sind heute und gestern an zwei Kindertageseinrichtungen Coronafälle aufgetreten. Deshalb gilt dort als Vorsichtsmaßnahme in der nächsten Woche Wechselunterricht. Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten Tagen konstant unter 50 liegen, würde in der übernächsten Woche auch dort vollumfänglich Präsenzunterricht stattfinden.

Auch Schulamtsdirektor Stefan Stadelmann freut sich, wenn alle Schüler wieder in die Schule gehen können: „Die Schulfamilie hat sich danach gesehnt.“

Bayerweite Lockerungen

Darüber hinaus hat die Kabinettssitzung am 4. Juni 2021 bayernweite Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Aussicht gestellt. Ab Montag, 7. Juni, gilt demnach die neue 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bei stabilen Inzidenzwerten unter 100, gesonderte Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden müssen nicht mehr erlassen werden. Sowohl Stadt als auch Landkreis Hof liegen stabil unter einem Wert von 100.

Die Lockerungen betreffen unter anderem allgemeine Kontaktbeschränkung, geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z.B. Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.), wirtschaftsnahe Veranstaltungen (wie Kongresse, Tagungen), Alten- und Pflegeheime, Beherbergungsbetriebe, Handel, Gastronomie sowie das erlaubte Sortiment auf Märkten. Auch im Bereich von Kultur, Sport, Freizeiteinrichtungen, Gottesdiensten und Proben von Laienensembles wird gelockert. Weitere Details sind nachzulesen unter  Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021 – Bayerisches Landesportal (bayern.de). / https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/

Hinsichtlich des Einzelhandels gilt ab 7. Juni also auch im Hofer Land aufgrund einer stabilen Inzidenz von unter 100 folgende bayernweite Regelung: Der Handel wird allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung je nach Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.

Für die Gastronomie gilt gemäß der bayernweiten Regelung: Die Innengastronomie wird geöffnet und kann angesichts einer Inzidenz von unter 100 drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) offen bleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.