Tipps & Tricks: Expertenchat zum Gesetz für faire Verbraucherverträge
Die Verbraucherzentralen und Staatssekretär Prof. Dr. Kastrop beantworten Verbraucherfragen im Live-Chat
Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu, doch einige für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Gesetze sollen noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden. Unter anderem wird das Gesetz für faire Verbraucherverträge neue Rechte etablieren. Was sich künftig ändert, stellen Experten der Verbraucherzentralen zusammen mit Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, am 14. Juni um 15 Uhr in einem Live-Chat vor. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier die Möglichkeit, Fragen zu ihren neuen Rechten zu stellen.
Verbraucher profitieren von neuen Vertragsregeln
Geplant sind unter anderem neue Fristen bei der Kündigung. Verträge können zum Beispiel nach einer automatischen Verlängerung mit Monatsfrist gekündigt werden. Dadurch können Verbraucher Anbieter schneller wechseln. Außerdem müssen Energieverträge in Textform bestätigt werden.
„Ob untergeschobene Verträge, automatische Vertragsverlängerungen oder komplizierte Kündigungsmodalitäten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig durch betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen über den Tisch gezogen. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor,“ sagt Staatssekretär Prof. Dr. Kastrop.
„Die neuen Vertragsregeln bieten Verbrauchern einige Verbesserungen, auch wenn hier sicher mehr drin gewesen wäre,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Aber es wird künftig leichter kurzfristig den Anbieter zu wechseln. Und zumindest im Energiebereich wurde der Schutz vor untergeschobenen Telefonverträgen mit diesem Gesetz stark erhöht.“
Interessierte können sich unter https://www.edudip.com/de/webinar/expertenchat/1445158 anmelden. Hier können auch bereits vorab Fragen eingereicht werden.
Der Live-Chat wird im Rahmen des Projektes „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ organisiert. Das Bundesprojekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
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