Lokale Lockerungen für den Landkreis Kronach

Corona Maske Symbolbild

Der Landkreis Kronach hat am Freitag, 28. Mai, zum fünften Mal in Folge den 7-Tage-Inzidenz-Wert von 100 unterschritten. Damit treten ab Sonntag, 30. Mai, um 0 Uhr folgende Lockerungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich zwei Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl ebenso außer Betracht wie Geimpfte und Genesene (siehe Definition).

Sport / Fitnessstudios

Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist erlaubt. Zusätzlich ist es möglich, dass unter freiem Himmel 20 Kinder unter 14 Jahren zusammen Sport machen. In diesem Fall ist die Vorlage von negativen Testergebnissen nicht erforderlich. Außerdem dürfen Fitnessstudios im Freien betrieben werden.

Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport im Innenbereich (inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten) sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter folgenden Voraussetzungen möglich: