Landratsamt Forchheim informiert: Geld vom Staat für Heizungstausch und energetische Sanierung

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist Hauseigentümer auf die derzeit außerordentlich guten Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschüssen hin.

Um die Klimaschutzbemühungen weiter voran zu bringen, stehen trotz Coronakrise staatliche Gelder für energetische Investitionen im Gebäudebereich zur Verfügung. Durch den Einbau effizienter Heiztechniken oder die Umsetzung von Dämm-Maßnahmen sinken die Energiekosten und gleichzeitig verbessert sich die Wohn- und Lebensqualität.

Bis zu 55 % Zuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Bund die Fördersätze für Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Stückholz-/Pellets-/Hackschnitzelheizungen, Wärmepumpen) bzw. für Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen nochmals angehoben und teilweise um bestimmte Boni-Varianten aufgestockt, informiert Christine Galster vom Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim. Wer beispielsweise seine alte Öl-Heizung durch eine besonders emissionsarme Holzpelletsheizung austauscht, bekommt neben der Basisförderung in Höhe von 35 % zusätzlich eine 10%ige „Austauschprämie Ölheizung“ und den 5%igen „Innovationsbonus Biomasse“; insgesamt also 50 % Zuschuss auf sämtliche förderfähige Kosten für Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Heizungstausch entstehen. Alternativ wäre auch der Anschluss an ein Nahwärmenetz förderfähig.

20 % Zuschuss für Heizungsoptimierung

Das Förderprogramm kann aber auch für kleinere investive Maßnahmen an bestehenden Heizanlagen, wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in Verbindung mit dem Austausch von Heizungsumwälz- oder Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen oder sonstigen Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Vorherige Antragstellung notwendig!

Bei Heizungstausch oder Heizungsoptimierung kann die elektronische Antragstellung ohne Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten vom Hauseigentümer selbst oder vom bevollmächtigten Heizungsbauer auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgenommen werden (www.bafa.de/beg); dies muss jedoch vor Auftragsvergabe erfolgen. Die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate; d.h. innerhalb dieses Zeitraumes muss die Anlage errichtet und in Betrieb genommen und anschließend die Verwendungsnachweise eingereicht werden.

20 % Zuschuss für Einzelmaßnahme Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen, bei Sanierung zum Effizienzhaus sogar bis zu 45 % Zuschuss möglich

Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Erneuerung der Fenster, die Dämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Fassade sowie für eine umfassendere Sanierung auf Effizienzhausniveau gibt es ebenfalls Zuschüsse von bis zu 45 %. Je weniger Energie das Gebäude benötigt, umso höher die Förderung.

Antragstellung vorher mit Einbindung eines Energieberaters

Auch hier gilt: Nur wenn der elektronische Antrag rechtzeitig, d. h. bereits vor Beauftragung des Handwerkers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt wird, können diese staatlichen Zuschüsse für die förderfähigen Investitionskosten abgerufen werden. Außerdem ist bei Fenstertausch, Dämmung oder Sanierung zum Effizienzhaus ein qualifizierter Energie-Effizienz-Experte verpflichtend einzubinden. Die Umsetzungs- bzw. Fertigstellungsfrist beträgt ebenfalls grundsätzlich 24 Monate.

Weitere Informationen zur Bundesförderung effiziente Gebäude:  www.bafa.de/beg

80 % Zuschuss für Energieberatung für Wohngebäude

Oftmals sind sich Hauseigentümer noch nicht sicher, welche Sanierungsmaßnahme sie als erstes in Angriff nehmen sollen. Hier kann es sinnvoll sein, sich zunächst von einem neutralen Energieberater vor Ort beraten zu lassen. Neben der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes enthält der Beratungsbericht auch Vorschläge für eine zweckmäßige Sanierung und gibt Empfehlungen für die zeitliche Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen; dies ist dann der sog. Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Kosten für den Beratungsbericht werden vom BAFA über das Programm Energieberatung für Wohngebäude mit 80 % bezuschusst. Werden daran anschließend bzw. in einem Zeitraum von 10 Jahren förderfähige Maßnahmen entsprechend dem individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzt, erhöht sich für diese der eigentliche Zuschuss nochmals um den 5%igen iSFP-Bonus.

Weitere Förderprogramme

Neben diesen Förderprogrammen des BAFA gibt es weitere Zuschuss- oder Kreditvarianten der KfW-Bankengruppe,  z. B. für

  • altersgerechtes Umbauen (www.kfw.de/455) ,
  • die Errichtung energieeffizienter Wohngebäude/Effizienzhäuser (www.kfw.de/153) oder
  • die Errichtung von Ladestationen an privaten Wohngebäuden (www.kfw.de/440).

Bezuschusst wird u.a. auch die Anschaffung eines Batteriespeichers in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage über das PV-Speicher-Programm des Freistaats Bayern: www.energiebonus.bayern.