Stadt Bamberg: Maskenpflicht im Außenbereich entfällt weitgehend ab 27.05.

Symbolbild Corona

Niedrige Inzidenzen: Maskenpflicht wird gelockert. Aber: weiterhin strengere Regeln auf der Unteren Brücke

Die sinkenden Inzidenzen prägten zusammen mit den eindrücklichen Berichten von dem Geschehen auf der Unteren Brücke am Pfingstwochenende die Diskussion im Corona-Krisenstab. Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp: „Wir setzen das Diskussionsergebnis um: Die Menschen in Bamberg haben sich den Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich durch ihre Disziplin erarbeitet. Auf der Unteren Brücke kann diese Lockerung jedoch noch nicht umgesetzt werden, weil die Vorsichtsmaßnahmen dort unverzichtbar sind.“

Das Gesundheitsamt berichtete in der Sitzung des Corona-Krisenstabs am Dienstag von einem Abwärtstrend der Inzidenzen in der fünften Woche in Folge. Die Stadt Bamberg verzeichnete dabei den fünften Tag nacheinander eine 7-Tage-Inzidenz unter 50. Die Maskenpflicht in der Bamberger Innenstadt kann mit der Veröffentlichung der heutigen Allgemeinverfügung bereits ab Donnerstag, 27.05.21 mit Ausnahme der Unteren Brücke und Teilen der Oberen Brücke entfallen.

„Wir haben hier leider eine besondere Situation“, sagte Oberbürgermeister Starke bezogen auf die Ereignisse auf der Unteren Brücke am Pfingstwochenende. Erneut wurde dieser Bereich durch zahlreiche Verstöße zum Brennpunkt. In der Nacht von Sonntag auf Montag habe man die Untere Brücke sogar räumen müssen, berichtete Thomas Schreiber von der Polizeiinspektion Bamberg Stadt im Krisenstab.

An fast allen Orten der Stadt kann der Mindestabstand im Außenbereich konsequent eingehalten werden. Auf der Unteren und teilweise auch Oberen Brücke liegen vor allem in den Abendstunden erhebliche Verstöße vor. Aus diesem Grund haben sich Oberbürgermeister Starke und Bürgermeister Glüsenkamp der Empfehlung des Gesundheitsamts, der medizinischen Vertreter, der Polizei und Vertretern der Ordnungsbehörden angeschlossen: Auf der Unteren Brücke muss die Maskenpflicht und damit auch das Alkoholkonsumverbot weiterhin gelten. Dies gilt auch für die Obere Brücke, ausgenommen sind konzessionierte Flächen („Freischankflächen“).

Alle Verantwortlichen im Krisenstab appellierten an die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bamberg, dass Abstandhalten und das freiwillige Tragen der Maske im Innenstadtbereich – auch wenn die Pflicht dazu jetzt entfällt – weiterhin wirksame Mittel seien, um sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen. Sie betonten: Wo die Maskenpflicht von Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegt ist, gilt sie weiter, so z. B. in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Frisören und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben.