Dormitzer CSU informiert über die jüngste Gemeinderatssitzung

CSU Dormitz informiert über Sitzungsverlauf:

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2021

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15. April 2021
  2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20. April 2021
  3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport im Baugebiet der Schlesierstraße
  4. Barrierefreier Bushaltestellenausbau – Vorstellung einer Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro
  5. Baugebiet Am Brandbach, Information über die Pläne des Vorhabensträgers zur Errichtung einer Lärmwand und Möglichkeit zur Integration eines Bushaltestellenhäuschens
  6. Verfahrensbeschluss zum Planverfahren „Hinter der Lorenzerstraße“
  7. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
    1. Erlass einer Sanierungssatzung; erneute Vorlage
    7.2. Erstellung von Flyern zur besseren Information der Bürger*innen
  8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
  9. Informationen

Sitzungsverlauf

Nach der Genehmigung der Sitzungsniederschriften ging es im Tagesordnungspunkt 3 um den Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport im Marienbader Weg. Die Bauherren beantragten Abweichungen des Bebauungsplans. So soll das Carport unmittelbar an der Straße errichtet werden, die Dachneigung statt 45° nur 22 ° betragen, der Kniestock auf die Höhe eines Vollgeschosses gebracht werden, das Haus mit anthrazitfarbigen Ziegeln eingedeckt werden und das Dach des Carports nicht begrünt werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit den Abweichungen zu.

Im Punkt 4 stellten Herr Brust und Herr Hofmann vom Ingenieurbüro Weyrauther in Bamberg die Pläne für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vor. Um die Barrierefreiheit zu erreichen ist laut Norm ein gerader Sonderbord von 19m Länge, die Anfahrbarkeit über Schleppkurven erforderlich. Platz für eine Unterstellmöglichkeit ist ebenso vorzusehen. Für sehbehinderte Menschen wird an speziellen Punkten eine besondere Pflasterung verwendet, die sich in Farbe und Oberflächenstruktur von der gängigen Pflasterung oder Teerung unterscheidet (weiße Rillen bzw. „Lego“-steine). Bei den Bushaltestellen der Haltestellen „Erleinhofer Straße“ sind diese Anforderungen in beiden Richtungen gut machbar. Bei den Bushaltestellen der Haltestellen „Raiffeisenstraße“ würden die vorhandenen Busbuchten dies jedoch nicht erlauben. Daher planen die Ingenieure einen Rückbau beider Busbuchten. Der Bus solle in Zukunft auf der Straße halten. Von den Gemeinderäten Schmitt und E. Mirsberger wurde eingewendet, dass dies zu massivem Rückstau gerade während des Berufsverkehrs am Morgen führen würde. An Schultagen verkehren in Richtung Erlangen in der Stunde von 7 – 8 Uhr bis zu 10 Busse in Dormitz. Laut letzter Verkehrszählung ist die Hauptstraße ST2240 an Werktagen mit 13.000 Fahrzeugen belastet, in der Spitzenstunde mit ca. 9 % der Gesamtzahl. Von den Gemeinderäten wurde angeregt die Planung dahingegen zu ändern, dass die Busbucht grundsätzlich erhalten bleibt und etwas nach hinten versetzt wird. Zur Erreichung der Länge des Sonderbords kann ein Stück des Radius der Raiffeisenstraße miteinbezogen werden. Die Länge des Busbucht inklusive des Teils der Raiffeisenstraße der von den Bussen als Schleppkurve überfahren wird ist vergleichbar mit der Länge an der Erleinhofer Straße in selber Richtung, nur dass dort zunächst die Straße überfahren wird. Der von den Ingenieuren und dem Bürgermeister gelobte Synergieeffekt der Verkehrsberuhigung durch den Halt auf der Straße, wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte nicht so positiv gesehen, da es sich um einen Stillstand des Verkehrs handelt und nicht um eine Geschwindigkeitsreduzierung. Der Stau könnte sich leicht bis in den Kreuzungsbereich Sebalder Straße und die Fußgängerampel zurückbilden. Auch Fahrradfahrer würden aufgrund fehlender Radwege beeinträchtigt und müssten im Abgas der anderen Fahrzeuge warten.
Der Gemeinderat billigte die Entwürfe für die Haltestellen „Erleinhofer Straße“ und der Bushaltestelle „Raiffeisenstraße“ in Richtung Neunkirchen a. Br. Dort ist es aufgrund der geringen Breite und des Kurvenradius nicht möglich eine Busbucht mit geradem Bord zu errichten. Für die Bushaltestelle „Raiffeisenstraße“ in Richtung Erlangen wurde das Ingenieurbüro beauftragt eine Umplanung unter Beibehalt einer Haltebucht zu erstellen.

Über die Errichtung einer Lärmschutzwand war Gegenstand des Tagesordnungspunktes 5. Der Vorhabensträger plant von der Straße aus gesehen eine ca. 2 m hohe Wand, die aus Betonelementen alternierend mit Glaselementen besteht. Die Wand soll teilweise begrünt werden, das Bushaltestellenhäuschen kann in einer Ecke integriert werden. Hierbei wurde von Gemeinderat Scharf angeregt, auf einen Pfosten zur Abstützung des Daches zu verzichten, welcher auf dem dort geplanten Fuß- und Radweg dargestellt war. Dies sei eine Gefahrenquelle besonders für die Radfahrer aufgrund der höheren Geschwindigkeit.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Um das Planverfahren zum Baugebiet „Hinter der Lorenzerstraße“ ging es im Punkt 6. Der Bürgermeister erläuterte hierzu ausführlich seine Sicht zum Ablauf des Verfahrens. Am 26.11.2019 war der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates erfolgt. Im weiteren Verfahren wurden den Grundstückseigentümern nach einer Prüfung der kanal-hydrologischen Erschließbarkeit, 3 Strukturkonzepte vorgelegt, die eine Bebauung des Gebietes mit 21, 16 oder 12 Häusern vorsahen. Problematisch gestaltete sich von Beginn an die Erschließung, vor allem hinsichtlich der Zufahrt zu den Grundstücken. Der Eigentümer der geplanten Zufahrt über die Hans-Sachs Straße hätte den Verlauf über sein Grundstück abgelehnt. Eine andere Möglichkeit ohne eine Enteignung gäbe es nicht. Diese wäre jedoch rechtlich nicht durchsetzbar gewesen.
Der Gemeinde wurde von anderen Beteiligten ein Brief an die Gemeinderäte übergeben, der jedoch nicht an die Gemeinderäte verteilt wurde. Daher beantragte Gemeinderätin Walcher, diesen Brief in der Sitzung zu verlesen. Die Nachfrage ob durch Klärung der Zufahrt zu Beginn des Verfahrens die Kosten für die Grundstückseigentümer hätten reduziert werden können konnte durch den Bürgermeister nicht beantwortet werden. Man sei davon ausgegangen, dass die Aufwertung von Ackerland zu Bauland die Grundstückseigentümer im Verfahren überzeuge.
Der Gemeinderat beschloss die Bauleitplanung zum Plan „Hinter der Lorenzerstraße“ einzustellen.

Abweichend von dem Titel des Tagesordnungspunktes 7.1. ging es in diesem nicht um den Erlass und die erneute Vorlage einer Sanierungssatzung im Rahmen des ISEK, sondern um die Beauftragung des Büros für Städtebau und Architektur plan&werk mit der Erstellung einer solchen. Die Kosten hierfür betragen 2000 Euro plus 5% Nebenkosten.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

In Punkt 7.2. wurde die Erstellung von Informationsflyern bezüglich ISEK behandelt. Das Büro für Städtebau und Architektur plan&werk soll diese erstellen. Mit der Verteilung der Flyer soll die Bürgerschaft umfassend über das ISEK informiert werden.
Der Gemeinderat beauftragte das Büro für Städtebau und Architektur plan&werk mit der Erstellung der Flyer zu 2000 Euro plus 5% Nebenkosten. Die Kosten sind förderfähig.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung:
Die First-Responder betreiben in Dormitz das Testzentrum. Das Personal arbeitet ehrenamtlich. Die Kosten für die Tests werden über die Gemeinde und den Kreis vom bayerischen Staat getragen.

Informationen:

  • Der Bürgermeister teilte mit ca. 25.000 Euro von den im Verwaltungshaushalt geplanten 30.000 Euro für Unterhalt von Straßen und Wegen für die Sanierung der Schotterstraßen im Bereich der Erleinhofer Straße, der Selaufuhre und der Verlängerung der Kleinsendelbacher Straße verwenden zu wollen. Gemeinderat Schmitt regte an die Gehwege und Straßen innerorts gemäß der Reihenfolge des im Vorjahr beauftragten und bezahlten Straßenkatasters zu sanieren. Hier ist die Gemeinde ebenfalls in der Pflicht für sichere Verhältnisse zu sorgen. Schäden durch verspätete Reparaturen summierten sich jedoch auf ein Mehrfaches im Verhältnis zu Schotterwegen.
  • Der Terminplan des KiTa-Neubaus sieht einen Baubeginn Ende Juni 2021 vor. Das Richtfest ist zum Jahresende geplant. Über Innenausbau, Technik und Fassade im Lauf 2022 wird mit dem Bezug für Anfang April 2023 geplant.
  • Der Bürgermeister informierte, dass der Kreis die Personalgestellung für die Recyclinghöfe an die Gemeinden übergeben möchte und plant dies mittels einer Stundenpauschale an die Gemeinden auszugleichen. Laut Bürgermeister wird dies von ihm und seinen Kollegen kritisch betrachtet. Die angedachte Pauschale sei zu gering, um kostendeckend zu arbeiten.
  • Der Bürgermeister informierte, dass es bezüglich der Ausgleichsflächen des Gewerbegebietes Langenau-Bierleinswiesen Unstimmigkeiten und angebliche doppelte Belegung gegeben habe. Etwaige Forderungen seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes seien aber verjährt da die Umlegung vor 10 Jahren erfolgte, die Einspruchsfrist betrage ein Jahr. In diesem Zusammenhang wurde vom Bürgermeister die Aussage getroffen, das Dormitzer Ökokonto für Ausgleichsflächen sei leer. Von Gemeinderat Schmitt wurde hierzu ergänzt, dass bei Bedarf jederzeit Teile der reichlich vorhandenen Gemeindeflächen in das Ökökonto überführt werden könnten. Bereits in der Vergangenheit wurden Halbwahrheiten bezüglich des Ökokonto verbreitet.

Hierzu ein Zitat aus dem Amtsblatt 11/2019: Richtigstellung des Presseartikels „Verhärtete Fronten in Dormitz“ vom 15. Mai 2019 auf Seite 31 der Nordbayerischen Nachrichten:

„Verwaltung bezieht Stellung zur Presseberichterstattung im Zusammenhang mit vorhandenen Ausgleichsflächen in der Gemeinde Dormitz“

Der Pressebericht suggeriert, die Gemeinde Dormitz hätte aufgrund der Auskünfte aus der Verwaltung, in der Vergangenheit versäumt genügend Kompensationsflächen für die Ausweisung von Baugebieten vorzuhalten. Das ist falsch und wurde so nicht von der Verwaltung an die Presse übermittelt.
Die Verwaltung informiert deshalb über den tatsächlichen Stand gekaufter Grünflächen welche als Ausgleichsflächen für Bauleitplanungen herangezogen werden können.
Bis zum Jahr 2014 wurden durch die Gemeinde Dormitz unter Altbürgermeister Schmitt etwa
57.785 m² Grünflächen, welche als Ausgleichsflächen bewirtschaftet werden können, erworben.
Hiervon sind noch 47.546 m² Grünflächen vorhanden welche bei der Ausweisung neuer Baugebiete herangezogen werden können. Ca. 80 % dieser Flächen sind derzeit vorübergehend verpachtet.