Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Kulmbach
Ab dem 26.05.2021 treten aufgrund der stabilen Entwicklung im Landkreis Kulmbach weitere Lockerungen in Kraft. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat der vom Landratsamt vorgelegten Allgemeinverfügung aufgrund der weiterhin positiven Tendenz des Werts der 7-Tages-Inzidenz am Dienstag zugestimmt.
Damit gelten ab Mittwoch die in der beigefügten Allgemeinverfügung dargelegten weiteren Öffnungsschritte. Insbesondere entfällt hierdurch die Notwendigkeit eines negativen Tests im Bereich der Außengastronomie, beim Sport und in Freibädern.
Im Rahmen von Übernachtungsangeboten bleibt es dagegen bei der Voraussetzung, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie nach jeweils weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder POC-Antigentest bzw. Selbsttest (vor Ort) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Für den Besuch von Fitnessstudios und Freibädern wird die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses aufgehoben. Es bleibt jedoch bei der Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung.
Die Öffnung der Außengastronomie ist weiterhin bis 22 Uhr und unter Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung möglich. Es entfällt auch hier die Testpflicht für Besucher.
Nach wie vor gelten für alle Öffnungen spezifische Rahmenkonzepte, deren Vorgaben ebenso wie alle Nebenbestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten sind.
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