Pfingstausstellung auf der Giechburg

Da eine offizielle Vernissage in diesem Jahr aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, machte sich Landrat Johann Kalb bereits vorab ein Bild von der Vielfalt der ausgestellten Werke. (Quelle: Anni Maurer)
Da eine offizielle Vernissage in diesem Jahr aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, machte sich Landrat Johann Kalb bereits vorab ein Bild von der Vielfalt der ausgestellten Werke. (Quelle: Anni Maurer)

Künstler präsentieren eine Vielfalt an Stilrichtungen, Techniken und Motiven; erstmals auch virtueller Rundgang möglich

Pünktlich zum Start ins Pfingstwochenende öffnet die Giechburg ihre Tore und lädt Besucher zur traditionellen „Pfingstausstellung“ ein. 51 Kunstschaffende aus der Region Bamberg stellen 173 Werke in den Räumen der Giechburg bei Scheßlitz aus. Die 35. Pfingstausstellung des Landkreises Bamberg läuft bis zum 27. Juni und ist an den Wochenenden und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, der Eintritt ist frei.

Auch in diesem Jahr haben wieder zahlreiche Künstler aus der Region die Gelegenheit genutzt, ihre Werke einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Ausstellung besticht dabei durch eine Vielfalt, die ihresgleichen sucht, denn das Konzept sieht vor, dass alle erdenklich Stilrichtungen, Materialien, Techniken oder Motive zugelassen sind. So ist für den Geschmack aller Besucher etwas dabei.

Virtueller Rundgang durch die Pfingstausstellung

In diesem Jahr besteht erstmals die Möglichkeit, auf einem virtuellen Rundgang die Pfingstausstellung zu erkunden. An kommender Woche können Kunstliebhaber nicht nur die Werke betrachten, sondern bekommen auch Informationen rund um das Kunstwerk und den Künstler.

Wichtige Besucherinformation

Aufgrund der gesetzlichen Zugangsbeschränkungen ist ein Besuch der Ausstellung nur mit Terminbuchung möglich ist. Diese kann entweder vorab bequem online über die Homepage des Landkreis Bamberg (https://www.landkreis-bamberg.de/Pfingstausstellung-auf-der-Giechburg.php?object=tx,2892.4&ModID=11&FID=2976.276.1) erfolgen oder auch kurzfristig vor Ort. Die Vorlage eines Negativtests ist nicht erforderlich, es gilt jedoch FFP2-Maskenpflicht.