Patienten des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz dürfen ab Dienstag, den 25. Mai 2021 wieder Besuch empfangen

Jeder Besucher füllt zur Registrierung die Besuchercheckliste aus. Diese Besuchercheckliste ist bei jedem Besuch erneut auszufüllen und mit einer aktuellen negativen Corona Testbescheinigung an der Information vorzulegen. Die Besuchercheckliste ist auch zum Ausdrucken auf der Homepage unter www.klinikum-fofs.de verfügbar.

An beiden Standorten – Forchheim und Ebermannstadt – muss von allen Besuchern ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen. Nach gesetzlichen Hygienevorgaben dürfen der POC-Antigen- Schnelltest max. 24 Stunden und der PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein – kein Selbsttest!

Die Testergebnisse müssen von extern mitgebracht werden – in den Kliniken kann für die Besucher keine Testung erfolgen. Die Schnelltests werden kostenlos an vielen Apotheken/Teststationen im Landkreis Forchheim durchgeführt.

Eine Liste der Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis ist auf der Homepage des Landratsamtes bzw. der Stadt Forchheim verfügbar:

Am Standort Forchheim ist die Besuchszeit begrenzt auf den Zeitraum von 15.00 bis 17.00 Uhr und je Patient darf nur ein Besucher pro Tag anwesend sein, damit bei Mehrfachbelegung von Patientenzimmern die Mindestabstände eingehalten werden können.

Die Besuchszeiten am Standort in Ebermannstadt sind von Montag bis Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr und am Wochenende und Feiertagen von 13.00 bis 15.30 Uhr. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten täglich begrenzt und jeder Patient darf einen Besucher am Tag empfangen.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 m zu Patient und Personal
  • Tragen einer FFP-2 Maske während des gesamten Besuches im Klinikum
  • Regelmäßige Händedesinfektion innerhalb des Klinikums
  • Der Besuch findet ausschließlich im Patientenzimmer statt

Patienten mit dem Verdacht auf eine COVID Erkrankung und COVID Patienten in den Isolierbereichen können nicht besucht werden.

Für Patientenbesuche auf den Intensivstationen an beiden Standorten wird mit dem zuständigen Intensivarzt jeweils eine individuelle Besuchszeit abgestimmt.

Auch für Väter von Neugeborenen gelten individuelle Besuchsregeln.

Wichtig: KEINE Sonderregelung für Geimpfte und Genesene.

Zum Schutz der Mitpatienten in den Zimmern müssen auch vollständig Geimpfte bei jedem Besuch einen negativen Testnachweis mitbringen (siehe oben). Dies gilt auch für genesene Personen, welche in den letzten 6 Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden.

Ein selbständig durchgeführter Schnelltest wird nicht anerkannt!