Erlangen: Corona-Pandemie – Weitere Öffnungsschritte möglich

Die Sieben-Tages-Inzidenz in der Stadt Erlangen liegt konstant unter dem Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit können ab Freitag, 21. Mai, weitere Lockerungen in Kraft treten.

Die ab 21. Mai geltenden Regelungen im Überblick:
•    Die Außengastronomie kann für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Termin-buchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung weiterhin öffnen; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis erforderlich.

•    Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis ist erlaubt. Ferner können kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden. Auch hier ist ein Testnachweis erforderlich.
•    Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind erlaubt. Unter freiem Himmel darf zudem in Gruppen von bis zu 25 Personen Sport getrieben werden. Zu Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen können bis zu 250 Besucherinnen und Besucher kommen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Auch Fitnessstudios dürfen jetzt öffnen. Neben dem Testnachweis ist eine Terminbuchung der Kundinnen und Kunden erforderlich.
•    Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind auch zu touristischen Zwecken erlaubt. Zulässig ist es ferner, im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen zu machen. Übernachtungsgäste dürfen auch Kur-, Therapie und Wellnessangebote wahrnehmen. Voraussetzung ist ein Testnachweis der Übernachtungsgäste bei der Anreise, der alle 48 Stunden erneuert werden muss.
•    Touristische Bahn- und Busreisen sowie Stadt-, Gäste, Kultur- und Naturführungen im Freien sind erlaubt, ebenso die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Auch hier muss jeweils ein Testnachweis erbracht werden.
•    Freibäder dürfen für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
•    Musikalische und kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, können stattfinden. Auch hier ist ein Testnachweis erforderlich.

Dort, wo ein negativer Testnachweis erforderlich ist, gilt: Es kann sich um einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 handeln. Einen Überblick zu Testmöglichkeiten gibt es online unter www.erlangen.de/coronatest.

Für Geimpfte reicht der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff aus. Der Impfschutz muss vollständig sein, die abschließende Impfung muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Auch Genesene brauchen keinen aktuellen Testnachweis. Von ihnen muss belegt werden, dass eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Die Infektion muss auf Grundlage eines PCR-Tests nachgewiesen worden sein. Die Testung muss mindestens 28 Tage alt sein und darf jedoch höchstens sechs Monate zurückliegen.

Für die konkrete Umsetzung vor Ort haben die zuständigen Ministerien der Staatsregierung Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet. Diese Rahmenkonzepte müssen jeweils bei der Öffnung beachtet und in individuellen Hygienekonzepten umgesetzt werden. Das City-Management und die Stadt Erlangen unterstützen Unternehmen, Einzelhandel, Vereine bei der coronabedingten Dokumentationspflicht und bieten mit einer Stadtlizenz von www.darfichrein.de eine kostenlose, digitale Möglichkeit bei der Kontaktdatenerfassung. Informationen hierzu finden sich unter https://www.erlangen.info/darfichrein_erlangen/

Änderungen bei den Corona-Regelungen werden auch über das „Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ bekanntgegeben. Das Amtsblatt kann unter www.erlangen.de/das kostenlos als Newsletter abonniert werden.

Weitere Informationen zu Corona gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.erlangen.de/corona.