Landkreis Hof: Weitere Öffnungen bewilligt
Ab heute u.a. Biergärten geöffnet sowie Lockerungen im Sportbereich möglich
Noch gestern Abend hat das Bayerische Gesundheitsministerium den Antrag des Landkreises Hof auf weitere Öffnungsschritte bewilligt. Damit ist unter anderem die Öffnung der Außengastronomie ab sofort (Mittwoch, den 19. Mai 2021) erlaubt. Zulässig sind damit auch die Öffnung von Kinos/Theatern/Konzerten/Opernhäusern sowie der Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich).
Bitte beachten:
Für alle Bereiche gelten entsprechende Schutz- und Hygieneregelungen. Diese sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht.
Für einige Bereiche gilt außerdem eine Testpflicht. Im Landkreis Hof ist seit mehreren Wochen die Luca-App im Einsatz und mit dem örtlichen Gesundheitsamt verknüpft. Diese kann überall genutzt werden, wo eine Kontaktnachverfolgung erforderlich ist.
Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Hof an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder den Wert von 100 übersteigen, tritt die aktuelle Allgemeinverfügung nach zwei weiteren Tagen wieder außer Kraft. Im Anschluss würden dann wieder die bisherigen Regelungen der vergangenen Wochen gelten.
Details zur Umsetzung in den einzelnen Bereichen finden Sie auch hier:
- Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)
- Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf)
- Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)
- Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern (BayMBl. 2021 Nr. 312, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/312/baymbl-2021-312.pdf)
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