Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim fünf Tage unter 50

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim für Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner lag an den fünf aufeinanderfolgenden Tagen, 14.05. bis 18.05.2021 jeweils unter 50. Damit gelten ab Donnerstag, 20.05.2021, 0.00 Uhr die Regelungen für eine Inzidenz unter 50 gemäß der 12. BayIfSMV.

  1. Kontaktbeschränkungen:
    Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
  2. Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:
    nur kontaktfreier Sport in Gruppen von 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  3. Handels- und Dienstleistungsbetriebe und Märkte dürfen wie folgt öffnen:
    Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist zulässig unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 4, d.h.

    1. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann;
    2. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche;
    3. in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal;
    4. der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen
  4. Für außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule gilt:
    Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. § 17 Satz 2 gilt entsprechend. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen
  5. Kulturstätten
    Die Kulturstätten können für Besucher unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

    1. die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt wird;
    2. für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht;
    3. der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen;
  6. Es gilt keine nächtliche Ausgangssperre
  7. Für die Außengastronomie, den Sportbetrieb und Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos gelten ferner die Sonderregelungen der aufgrund § 27 BayIfSMV erlassenen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Forchheim in der jeweils aktuellen Fassung.

Landrat Dr. Hermann Ulm zeigt sich erfreut, dass die Inzidenz im Landkreis immer weiter sinkt und die Bevölkerung endlich Stück für Stück wieder lang ersehnte Freiheiten zurückbekommt. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitarbeitern der Impf- und Testzentren, der Arztpraxen, der Klinik, der Sicherheits- und Gesundheitsbehörden, der Rettungsdienste und der sozialen Einrichtungen für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur gemeinsam können wir die Pandemie bewältigen und diese Krise meistern. Ich appelliere aber an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, damit die Fallzahlen weiter sinken“, so Landrat Dr. Ulm.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.lra-fo.de/site/1_1corona/regelungen.php