Landratsamt Kronach informiert zur Drittimpfung
In der Diskussion um einen potenziellen dritten Impftermin als Folge einer mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) durchgeführten Zweitimpfung auf dem bei der Erstimpfung verwendeten Impfstoff von Astrazeneca hat das Kronacher Impfzentrum nun Antwort aus dem bayerischen Gesundheitsministerium erhalten. Demnach sei die Vergabe eines dritten Impftermins an Personen, die nach Erhalt zweier Impfdosen als vollständig geimpft gelten, nicht zulässig und widerspreche den Vorgaben der Corona-Impfschutzverordnung für ein vollständiges Impfschema, welches wiederum den Empfehlungen der Stiko zu entsprechen habe. „Dies gilt auch für eine Drittimpfung nach heterologer Impfung. Derzeit liegt keine Empfehlung der Stiko für eine zeitnahe dritte Impfung nach heterologer Impfung vor“, teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit. Bei einer heterologen Impfung handelt es sich um die bei Erst- und Zweitimpfung verwendeten Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller.
Die ärztliche Leitung des Kronacher Impfzentrums hatte einen dritten Impftermin ins Spiel gebracht mit dem Verweis auf die Herstellerangaben und den damit verbundenen Wirkungsgrad einer Impfserie. Aufgrund der Antwort aus dem Gesundheitsministerium besteht nun allerdings Klarheit, so dass auf eine Drittimpfung verzichtet wird und die bislang vorsorglich vergebenen Termine wieder abgesagt werden.
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