Weitere Öffnungen im Landkreis Kulmbach – Ministerium genehmigt Allgemeinverfügung des Landratsamts
Ab Samstag (15.05.2021) sind im Landkreis Kulmbach weitere Öffnungen möglich. Davon profitiert die Außengastronomie ebenso wie Theater, Konzerthäuser und Kinos. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist wieder möglich.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die vom Landratsamt vorgelegte Allgemeinverfügung aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung des Werts der 7-Tages-Inzidenz am Freitag genehmigt. Seit Mittwoch sank der Wert weiter auf aktuell 67,07.
„Das sind überaus erfreuliche Nachrichten für unseren Landkreis. Unser Wunsch war es natürlich, die Allgemeinverfügung noch zum Wochenende in Kraft zu setzen“, so Landrat Klaus Peter Söllner. Das sei ein erster Schritt zurück in die Normalität. „Das freut mich besonders, weil davon wesentliche Teile unseres gesellschaftlichen Lebens betroffen sind. Soziales Miteinander, Geselligkeit in der Außengastronomie, gemeinsamer Sport und kultureller Genuss werden wieder möglich“.
Begleitet werden die Öffnungen von strengen Maßgaben. „In allen betroffenen Bereichen gilt die 3-G-Regel: getestet, geimpft oder genesen ist eine wesentliche Voraussetzung“, betont der Leiter des Krisenstabs Oliver Hempfling. Zudem seien die entsprechenden Rahmenhygienekonzepte, die von den zuständigen Fachministerien in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet wurden, zu beachten.
Mit Blick auf die erforderlichen Testungen reagiert der Landkreis und wird sein Schnelltestnetz erneut anpassen. „Gemeinsam mit dem BRK Kulmbach als verlässlichem Partner arbeiten wir intensiv daran, die Testangebote und Testzeiten auszuweiten bzw. zeitlich zu verschieben“, betont Landrat Söllner.
Parallel dazu werden in vorhandenen Abläufe neue Sicherheitsstandards integriert. So wird ab Samstag (15.05.2021) eine neue Software genutzt, die Nachweise für Testergebnisse deutlich fälschungssicherer macht. „Zudem wird durch diese Software vermieden, dass man nach der Testabnahme wie bisher auf das Ergebnis warten muss“, ergänzt Yves Wächter. Die Testergebnisse würden künftig per SMS und/oder E-Mail an die Testpersonen versandt. Für Landkreisbewohner, welche keine Möglichkeit haben, auf diese elektronischen Medien zurückzugreifen, werde es nach wie vor eine analoge Test- und Dokumentationsmöglichkeit an den Teststellen geben.
Hinsichtlich der Frage, ob und vor allem unter welchen Bedingungen weitere Öffnungen erfolgen können, etwa im Bereich Freizeiteinrichtungen, gilt es die Festlegungen des Bayerischen Kabinetts abzuwarten. Dieses befasst sich damit in der nächsten Woche.
Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.
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