Im Klinikum Bayreuth sind Ab Montag wieder Besuche möglich
Zutritt in beiden Betriebsstätten nur mit Termin und negativem Test
Die Inzidenzwerte sind gesunken, die Entwicklung hat sich stabilisiert. Jetzt kann die Klinikum Bayreuth GmbH ihre Türen für Besucherinnen und Besucher wieder öffnen. Allerdings in begrenztem Maß.
Ab 17. Mai 2021 sind Besuche im Klinikum und in der Klinik Hohe Warte täglich zwischen 11 und 17 Uhr möglich. Es gilt die 1-1-1 Regelung: Patientinnen und Patienten können pro Tag einen Besuch für eine Stunde empfangen. Besuche müssen um 17 Uhr beendet sein.
Zwei weitere Voraussetzungen müssen zudem erfüllt sein:
- Besucherinnen und Besucher brauchen einen negativen Covid-Test (kein Selbsttest!), der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser Test kann nicht vor Ort in unseren Betriebsstätten durchgeführt werden. Einen Link zu den Schnelltestmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Bayreuth finden Sie auf der Homepage der Klinikum Bayreuth GmbH:
https://klinikum-bayreuth.de/aufenthalt/besucheraufkommen - Besucherinnen und Besucher müssen vorab über das Internet oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Der Online-Terminkalender ist ebenfalls über den Link https://klinikum-bayreuth.de/aufenthalt/besucheraufkommen verfügbar.
Besucherinnen und Besucher, die dieses Angebot nicht nutzen können oder wollen, steht ab Montag, den 17. Mai, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr eine telefonische Anmeldung unter der Nummer 0921 75-3609 zur Verfügung.
Besuchskontingente
Um auch in Zukunft die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Besucherinnen und Besucher nicht unangemessen zu gefährden, gelten Besucherkontingente. Im Klinikum dürfen sich maximal 60, in der Klinik Hohe Warte maximal 30 Besucherinnen oder Besucher gleichzeitig aufhalten. Auch die Kapazitäten für die einzelnen Stationen sind begrenzt. Es ist also möglich, dass Besucherinnen und Besucher nicht zu einem Wunschtermin eingelassen werden können und auf eine andere Stunde oder einen andere Tag ausweichen müssen.
Sonderregelungen
Alle bisherigen Sonder- und Ausnahmeregelungen, die sich auf die Kinderklinik, den Kreißsaal, Intensivstationen, die Palliativstation, auf Begleitung Sterbender oder auf Ausnahmegenehmigung durch einen Oberarzt/Chefarzt beziehen, bleiben bestehen. Sonderregelungen für geimpfte Besucherinnen und Besucher gibt es nicht. Denn auch geimpfte Personen können im Einzelfall schwach positiv sein. Und Patientinnen und Patienten sind mitunter besonders infektionsgefährdet. Das heißt konkret: An einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, geht kein Weg vorbei. Der Impfpass reicht nicht.
Patientinnen und Patienten, die Termine für eine ambulante oder stationäre Behandlung haben, haben weiterhin Zugang zu den Betriebsstätten. Gerade diese Patienten sollten notwendige Behandlungen nicht aus Sorge vor einer Corona-Infektion aufzuschieben. Die Folgen einer verzögerten Behandlung können weitreichend sein.
Wartezeit verkürzen
Besucherinnen und Besucher wollen möglichst schnell und einfach zu Ihrem Angehörigen. Dazu können sie selbst einen Beitrag leisten, indem sie die dafür notwendigen Daten bereits vorab in einen Dokumentationsbogen (Triage-Bogen) eintragen. Dies verkürzt die Wartezeit an den Haupteingängen, an denen sich Besucherinnen und Besucher weiterhin melden.
Alle nötigen Unterlagen finden sie auf der Internetseite https://klinikum-bayreuth.de/aufenthalt/besucheraufkommen.
FFP2-Masken-Pflicht auch an der Klinikum Bayreuth GmbH
Das heißt: Wer das Klinikum oder die Klinik Hohe Warte betreten möchte, braucht zwingend eine FFP-2-Maske. Die Klinikum Bayreuth GmbH bittet Besucherinnen und Besucher entsprechend vorzusorgen. Es können keine Ausnahmen gemacht werden.
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