Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Forchheim

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim für Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner lag an den sieben aufeinanderfolgenden Tagen, 06.05. bis 12.05.2021 jeweils unter 100. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat dem Landratsamt das Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte gemäß der 12. BayIfSMV erteilt. Damit gelten ab Donnerstag, 13.05.2021, folgende zusätzliche Öffnungen für den Landkreis Forchheim:

1. Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

2. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1 wird zugelassen.

3. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wird unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen, zugelassen

4. Die unter Nr. 1 bis 3 gestatteten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind, zu erfolgen.

5. Dem Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen die unter § 1a Abs. 1 der 12. BayIfSMV aufgeführten Nachweise gleich, wenn die Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.

Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Forchheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und dies amtlich bekannt gemacht worden ist.

Weitere Informationen finden Sie auch unter
https://www.lra-fo.de/site/1_1corona/regelungen.php