Außengastronomie in der Stadt Bayreuth wieder möglich

Symbolbild Corona Mundschutz

Auch Theater- und Kinobesuche in Verbindung mit einem negativen Corona-Test sind erlaubt

Aufgrund eines stabilen Infektionsgeschehens unterhalb des Grenzwertes von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind in der Stadt Bayreuth ab Freitag, 14. Mai, wieder Außengastronomie, Sport, Theater-, Konzert- sowie Kinobesuche unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Stadtverwaltung liegt inzwischen das Einverständnis des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für die entsprechenden Öffnungsschritte vor. Dies war möglich, weil die Stadt der Regierung von Oberfranken bereits am 11. Mai den Entwurf einer entsprechenden Allgemeinverfügung vorgelegt hatte. Die Stadt begleitet die zu erwartenden Öffnungsschritte mit einem weiteren Ausbau der Kapazitäten an Corona-Schnelltest-Möglichkeiten. Hier ein zusammenfassender Überblick:

Außengastronomie: Die Außengastronomie kann ab Freitag, 14. Mai, für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Die Gastronomiebetriebe müssen eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung vornehmen. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, benötigt jeder Gast den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: Diese Kultureinrichtungen können geöffnet werden. Voraussetzung für die Besucherinnen und Besucher hierfür ist ebenfalls der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Sport: Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist nun auch im Innenbereich erlaubt. Kontaktsport darf nur unter freiem Himmel erfolgen. Voraussetzung hierfür ist für alle Beteiligten der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Für alle genannten Bereiche gilt: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses befreit. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.

Die Öffnungsschritte stehen unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bayreuth auch am 13./14. Mai eine Inzidenz unter 100 aufweist. In diesem Zusammenhang ruft Oberbürgermeister Thomas Eberberger die Bürgerinnen und Bürger auf weiterhin Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln strikt zu beachten. „Wir müssen auch weiterhin alle sehr achtsam sein. Die Gefahren der Pandemie sind noch nicht gebannt.“