Landkreis Wunsiedel: 7-Tages-Inzidenz unter 100
Was gilt ab heute automatisch, was später?
Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat am Sonntag (09.05.) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (ab RKI-Meldung) den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Ab heute treten aus diesem Grund einige Lockerungen in Kraft:
1. Schulen
An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn diese sich zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.
2. Tagesbetreuungsangebote für Kinder
Der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
3. Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, gestattet.
4. Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist demnach von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlaubt. Auch die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist folglich ohne zeitliche Beschränkung auch zwischen 22 Uhr und 5 Uhr erlaubt.
5. Handel
Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Die Vorlage eines negativen Tests ist nicht nötig.
6. Körpernahe Dienstleistungen
Die Ausübung und Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Tattoostudios, Kosmetikstudios, etc.) ist mit vorheriger Terminreservierung zulässig. Die Vorlage eines negativen Tests ist nicht nötig.
7. Sport
Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Auch der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist ebenfalls nur für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung sowie unter freiem Himmel erlaubt.
8. Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform zulässig.
9. Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Einige Öffnungsschritte erfolgen nicht automatisch und müssen durch den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beim Bayerischen Gesundheitsministerium eigens beantragt werden. Dabei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Kinos/Theatern/Konzerten/Opernhäusern sowie den Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreien Sport im Innenbereich). Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird morgen (dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt, den das aktuelle Verfahren vorsieht) der Regierung von Oberfranken und in der Folge dem Bayerischen Gesundheitsministerium vorgelegt. Eine Genehmigung des Ministeriums dürfte dann am Mittwoch erfolgen (dies ist ebenfalls der frühestmögliche Zeitpunkt, den das aktuelle Verfahren vorsieht). Somit könnten diese weiteren Öffnungsschritte am Donnerstag greifen.
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