Landkreis Kulmbach: Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100
Kulmbach, 11.05.2021 (Stand 16.00 Uhr): Trotz weiterer 24 neuer Coronavirus-Fälle im Landkreis Kulmbach bleibt der Wert der 7-Tages-Inzidenz auch am fünften Tag in Folge mit nun 99,21 unter dem Wert von 100.
Damit treten ab dem kommenden Freitag (14.05.2021) die Maßnahmen der Bundesnotbremse – gleichsam automatisch – außer Kraft. Konkret sind an die Unterschreitung dieses Schwellenwerts folgende Rechtsfolgen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geknüpft:
Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen sowie der dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren treffen.
Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages entfällt.
Einzelhandel
Im Einzelhandel gilt weiterhin „Click & Meet“ mit Kontaktdatenerhebung. Ein negativer Test ist aber nicht mehr notwendig.
Dienstleistungen
Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung zulässig. Es ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Weiter ist sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Für Kunden und Begleitpersonal besteht FFP2-Maskenpflicht, es sei denn die Art der Leistung lässt das nicht zu. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen. Ein negativer Test ist (nicht) mehr notwendig.
Schulen
Es findet Präsenzunterricht an allen Schulen statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, andernfalls Wechselunterricht.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Die Betreuungsangebote können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5m gewahrt ist. Soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. besteht FFP2-Maskenpflicht.
Instrumental- und Gesangsunterricht darf als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Soweit und solange das aktive Musizieren ein Masketragen zulässt, gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, für Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht.
Kultur
Museen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten dürfen mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Ein negativer Test ist nicht notwendig. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht.
Sport
Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist erlaubt. Zusätzlich ist es erlaubt, dass unter freiem Himmel 20 Kinder unter 14 Jahren zusammen Sport machen.
Freizeiteinrichtungen
Fitnessstudios können im Freien betrieben werden.
„Wir hoffen natürlich sehr, dass der positive Trend sich weiter verstetigt und die Bundesnotbremse nicht nochmal greift“, betont Landrat Klaus Peter Söllner. Dies sei dann der Fall, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über die Grenze von 100 klettern würde.
„Weitere Öffnungen, etwa der Außengastronomie, können frühestens zum Samstag (15.05.2021) möglich werden“, erläutert der Leiter des Krisenstabs Oliver Hempfling. Dazu bedürfe es einer Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Diese wiederum hänge davon ab, dass die Inzidenz auch die nächsten Tage stabil unter 100 bleibt.
Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen und Schutzimpfungen im Landkreis Kulmbach
Von den aktuellen Corona-Fällen fallen 71 in die letzten sieben Tage. Der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt demnach 99,21.
aktuelle Corona-Fälle | 108 |
Fälle der letzten 7 Tage | 71 |
7-Tage-Inzidenz-Wert | 99,21 |
stationär betreut (außerhalb wohnhaft | intensiv) | 19 (7 | 6) |
in Quarantäne | 222 |
Corona-Fälle insgesamt | 4.014 (+ 24) |
Genesene | 3.794 (+ 15) |
Verstorbene | 112 |
Summe Erstimpfungen (Impfquote) | 28.161 (39,35 %) |
Summe Zweitimpfungen (Impfquote) | 8.889 (12,42 %) |
In den Teststrecken der Kulmbacher Abstrichstelle wurden heute 197 weitere Testungen durchgeführt.
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