7-Tage-Inzidenz unter 100 in Erlangen-Höchstadt – Neue Regelungen ab Mittwoch, 12. Mai
Erlangen-Höchstadt. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am heutigen Montag, 10. Mai 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 69,9 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis daher ab Mittwoch, 12. Mai 2021, die für einen Inzidenzwert von unter 100 geltenden Einschränkungen. Das heißt: Termin-Shopping in inzidenzabhängig geöffneten Geschäften des Einzelhandels ist dann wieder ohne Test möglich.
Lockerungen ab Mittwoch, 12. Mai 2021
Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Donnerstag bis Montag, 6. Bis 10. Mai 2021, unterschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt heute (10.05.2021) mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021, amtlich bekannt, dass Zusammenkünfte zweier Haushalte, welche die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschreitet, wieder möglich sind. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Angebote mit Terminbuchung via „Click & Meet“ sind dann auch ohne vorherigen Corona-Test möglich. Hierbei ist weiterhin ein Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung erlaubt. Zudem ist dann auch kontaktfreier Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Auch die nächtliche Ausgangssperre ist ab Mittwoch, 12. Mai aufgehoben.
Landkreis beantragt Lockerungen für Außengastronomie, Kultur und Sport
Derzeit dürfen Städte und Landkreise in Bayern mit einem rückläufigen oder stabilen Inzidenzwert von unter 100 Lockerungen für die Bereiche Außengastronomie, Kultur und Sport beantragen. Diese Sondergenehmigung kann frühestens ab dem siebten Tag der Unterschreitung der Inzidenz eingereicht werden und könnten frühestens ab dem achten Tag der Unterschreitung in Kraft treten.
Da der Landkreis seit dem vergangenen Donnerstag kontinuierlich sinkende Inzidenzwerte unter der maßgeblichen Schwelle von 100 vorweisen kann, will die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Erlangen die vorgesehenen Öffnungsschritte umsetzen. Hierfür ist über die Regierung von Mittelfranken das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu beantragen. Ein entsprechendes Schreiben an die Regierung von Mittelfranken bereitet die Kreisverwaltung bereits vor. Wichtig für die konkrete Umsetzung vor Ort sind die Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen für die einzelnen Bereiche.
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