RathausReport der Stadt Erlangen vom 8. Mai 2021
Lockerungen für Außengastronomie, Kultur und Sport ab Montag
Ab Montag, 10. Mai, greifen in Erlangen weitere Lockerungen bei den Coronaauflagen. Jeweils unter der Voraussetzung, dass von den Besucherinnen und Besuchern entweder ein negativer Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung beziehungsweise eine mindestens 28 Tage, höchstens jedoch 6 Monate zurückliegende Corona-Infektion erbracht wird, können dann entsprechend der geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Außengastronomie bis 22 Uhr, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Für die konkrete Umsetzung vor Ort haben die zuständigen Ministerien der Staatsregierung Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet. Diese Rahmenkonzepte müssen jeweils bei der Öffnung beachtet und in individuellen Hygienekonzepten umgesetzt werden. Die Rahmenkonzepte können unter erlangen.de/corona abgerufen werden.
Da Erlangen seit elf Tagen kontinuierlich Inzidenzwerte unter der maßgeblichen Schwelle von 100 vorweisen kann, hat die Stadt bei der Regierung von Mittelfranken das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu den Öffnungsschritten beantragt. Dieses Einvernehmen wurde nun erteilt. Sollte der Inzidenzwert drei Tage über 100 liegen, treten die Öffnungsregelungen nach den nun konkretisierten Vorgaben des Gesundheitsministeriums zwei Tage nach der dritten Überschreitung wieder außer Kraft. Entsprechende Änderungen werden über das „Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ bekanntgegeben. Das Amtsblatt kann unter erlangen.de/das kostenlos als Newsletter abonniert werden.
Das City-Management und die Stadt Erlangen unterstützen Unternehmen und Vereine bei der coronabedingten Dokumentationspflicht und bieten mit einer Stadtlizenz von www.darfichrein.de eine kostenlose, digitale Möglichkeit bei der Kontaktdatenerfassung an. Das Angebot gilt insbesondere für Gastronomie- und Kulturbetriebe, richtet sich jedoch auch an weitere Unternehmen, Einzelhandel, Vereine und städtische Dienststellen. Die Anschaffungskosten der Stadtlizenz werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Erlangen finanziert. Zur Nutzung bedarf es keiner App oder Registrierungs-Code. Unternehmen, die über eine Erlanger Postleitzahl verfügen, registrieren sich binnen drei Minuten kostenfrei auf www.darfichrein.de. Es fallen durch die Stadtlizenz keine Kosten für die teilnehmenden Betriebe an. Für Gäste und Besucher erleichtert das Angebot den Check-In.
Informationen unter erlangen.de/corona und erlangen.info/darfichrein_erlangen/
PCR-Pooltests können an Erlanger Schulen fortgeführt werden
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulverwaltungspersonal, die schon jetzt am laufenden Pilotprojekt „Studie zur Früherkennung des Corona-Virus“ teilnehmen, können auch künftig die Testpflicht durch Abgabe eines Gurgeltests zweimal wöchentlich erfüllen. Dies gilt auch für Personen der Not- und Mittagsbetreuung. Die Stadt hatte sich bei der Staatsregierung dafür eingesetzt, die Regelung auch unter den geänderten bundesrechtlichen Voraussetzungen fortführen zu dürfen. Für die Durchführung der Tests ist die jeweilige Schule zuständig. Schülerinnen und Schüler werden von der Schule über die Umsetzung informiert. In einer aktuellen Ausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ vom 8. Mai werden in einer Bekanntmachung weitere Details abgedruckt (www.erlangen.de/das).
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