Breitengüßbach: Sieben Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz

Symbolbild Polizei

BREITENGÜßBACH.  In den frühen Morgenstunden des Samstags wurde die Polizei zu einer Ruhestörung in die Ahornstraße gerufen. Bei der Abklärung vor Ort stellte sich heraus, dass sich im Anwesen noch sieben Personen aus verschiedenen Haushalten aufhielten und feierten. Die Anwesenden erwartet nun wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.