Stadt Forchheim: Heuer kein Annafest!
Die Stadt Forchheim teilt mit, dass es im Jahr 2021, wie auch im Vorjahr, Pandemie-bedingt kein Annafest geben kann. Im gestrigen Haupt-, Personal- und Kulturausschuss (06.05.2021) beschlossen die Stadträte einstimmig, heuer aus Infektionsschutzgründen kein Veranstaltungsszenario zuzulassen.
Bürgermeister Udo Schönfelder erklärt hierzu: „Es darf und kann nach Rücksprachen mit den Sicherheitsbehörden kein Annafest stattfinden, weder unter dieser Bezeichnung noch in einer reduzierten Form, die einen Veranstaltungscharakter hätte.“
Der Forchheimer Bürgermeister bezieht sich hier auf den Zeitraum vom 23.07. bis 02.08.2021, zu dem ursprünglich ohne Corona-Pandemie ein Annafest hätte stattfinden sollen. Intensive Koordinierungsgespräche des Bürgermeisters Udo Schönfelder und der verantwortlichen städtischen Fachämter mit dem Landratsamt Forchheim und der Polizeiinspektion Forchheim führten letztlich zur Konzeption der nun vom Stadtratsausschuss abgesegneten, modifizierten Variante („Szenario C2“): Aufgrund der Gespräche zwischen Bürgermeister Udo Schönfelder und dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter des Landratsamtes, Frithjof Dier, sowie dem Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Forchheim, Jochen Prinzkosky, entwickelte sich die Überlegung an bis zu sechs Standorten z.B. drei an Kleinkindern ausgerichtete Fahrgeschäfte sowie drei Stände z.B. für Süßigkeiten in Erwägung zu ziehen. Diese wären über das Gelände verteilt, dürften sich nicht an hochfrequentierten befinden und müssten die ggf. erforderlichen Hygienekonzepte nachweisen und realisieren. „Hierbei ist davon auszugehen, dass sich Familien mit Kleinkindern weitgehend an vorhandene Regelungen halten“, heißt es im Konzept.
Als problematisch wurden im Ausschuss seitens des Forchheimer PolizeiinspektionsLeiters Musikaufführungen bezeichnet: Diese würden zu unzulässigen Ansammlungen größerer Personengruppen führen. Ebenfalls wurde es als Problem gesehen, dass – insbesondere wenn sämtliche Kellersitzplätze mit Gästen gefüllt sind – Wirte Speisen und Getränke „to go“ verkaufen und sich die Kunden, ggf. ohne ausreichende Abstände und ohne Registrierung im Kellergelände, außerhalb der bewirtschafteten Flächen platzieren würden. Deshalb beinhaltete der gestrige Beschluss auch diesen Sachverhalt: „to go“-Verkäufe werden nicht zugelassen.
Hinsichtlich des Szenarios darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass selbstverständlich die Zulässigkeit der Außengastronomie zum benannten Zeitraum die wesentliche Voraussetzung einer möglichen Realisierung wäre.
Aktuell arbeitet die Stadtverwaltung daran, neben den in Forchheim bereits vorhanden öffentlich bzw. privat betriebenen Testzentren ein oder möglicherweise mehrere weitere mobile Testzentren möglich zu machen. Hierbei ist es ein wichtiges Anliegen von Bürgermeister Udo Schönfelder – vor allem an den Wochenenden und auch während stärker frequentierter Tage bei erhofftem bald schönerem Wetter – ein solches mobiles Testzentrum auch auf den Forchheimer Kellern zu betreiben.
Neueste Kommentare