Landkreis Kulmbach: „Click and Meet“ ab Freitag

Ab Freitag (07.05.2021) gelten im Landkreis Kulmbach Erleichterungen beim Einkaufen. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 150 lag, ist wieder Einkaufen mit Termin möglich. Kunden dürfen allerdings grundsätzlich nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests unter Aufsicht vor Ort in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.

Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene. Diese werden negativ Getesteten gleichgestellt. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass mit den beiden Aufklebern der erfolgten Impfung oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes ausweisen. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung.