Landkreis Kronach: Erleichterungen und Schul-/Kita-Betrieb
Erleichterung für Geimpfte und Genesene
Die Bayerische Staatsregierung hat den vollständig Geimpften (ab 15. Tag nach der abschließenden Impfung) sowie den Genesenen die gleichen Freiheiten eingeräumt wie den negativ Getesteten. Überall dort, wo also bislang für das Betreten beispielsweise von Geschäften ein Negativtest erforderlich war, entfällt diese Pflicht mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Donnerstag, 6. Mai, für den eingangs erwähnten Personenkreis.
Die Erleichterung erstrecken sich nicht nur auf Bereiche von Handel und Dienstleistungen, sondern darüber hinaus auf Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder auch die Quarantänepflicht. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben demnach geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt. Zudem sind vollständig Geimpfte und Genesene von der Ausgangssperre nicht mehr betroffen und bleiben nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person von Quarantänemaßnahmen unberührt. Die für alle gültige Testpflicht bei Besuchen von Einrichtungen wie Pflegeheimen oder auch Schulen bleibt von diesen Erleichterungen allerdings unberührt.
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